Der BGL begrüßt daher die Entscheidung der luxemburgischen Regierung, die für die Entsendemeldungen zuständige Arbeitsbehörde ITM (Inspection du Travail et des Mines) anzuweisen, dass bis zu einer Einigung über die Festlegung neuer Entsendevorschriften im Straßenverkehr auf EU-Ebene die Entsendemeldepflichten und die Einhaltung der luxemburgischen Mindestlohnvorschriften für Fahrer im Straßengüter- und -personenverkehr ausgesetzt werden.
Luxemburg setzt Verpflichtung der Entsendemeldung für Fahrer aus
BGL interveniert erfolgreich gegen luxemburgische Entsendeformalitäten, die kurzfristige Beförderungen faktisch unmöglich gemacht hätten
Der BGL begrüßt daher die Entscheidung der luxemburgischen Regierung, die für die Entsendemeldungen zuständige Arbeitsbehörde ITM (Inspection du Travail et des Mines) anzuweisen, dass bis zu einer Einigung über die Festlegung neuer Entsendevorschriften im Straßenverkehr auf EU-Ebene die Entsendemeldepflichten und die Einhaltung der luxemburgischen Mindestlohnvorschriften für Fahrer im Straßengüter- und -personenverkehr ausgesetzt werden.