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Kein nationaler Regelungs­bedarf bei Cookies

Erneute Forderung der Datenschutzbeauftragten nach Änderung des Telemediengesetzes unbegründet / Deutscher Datenschutzstandard entspricht bereits Vorgaben der E-Privacy-Richtlinie der EU

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Der erneute Regulierungs­vorstoß der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, wonach die E-Privacy-Richtlinie der Europäischen Union nicht ausreichend in deutsches Recht umgesetzt worden sei, stößt auf weitgehendes Unverständnis und wird von Experten als in der Sache unbegründet zurückgewiesen. Dieser Bewer­tung schließt sich auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. an: Auf die entsprechende Einschätzung der Europäischen Kommission hat der BVDW bereits im Februar 2014 hin­gewiesen. Schon damals hatte die Kommission ausdrücklich bestätigt, dass die derzeitigen deutschen Datenschutzstandards der von der EU verab­schie­deten E-Privacy-Richtlinie entsprechen. Dieser Ein­schätzung hatte sich auch das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) angeschlossen. Damit besteht auch Klarheit in Sachen Cookie-Opt-In: Die im Telemediengesetz (TMG) erlaubte Nutzung von Cookies mit pseudonymen Profilen, verbunden mit einem Widerspruchsrecht der Nutzer, bleibt uneingeschränkt gültig.

"Die wiederholte Behauptung, die E-Privacy-Richtlinie sei in Deutsch­land nicht ausreichend umgesetzt, ändert nichts an der faktischen Rechts­lage. Hier hat die Kommission bereits 2014 eine wichtige Klarstellung für die Digitale Wirtschaft in Deutschland getroffen, die endlich Rechtssicherheit geschaffen hat", erklärt Matthias Ehrlich, Präsident Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. "Pseudonymisierung und Opt-Out ermöglichen eine differenzierte praxisnahe Lösung und sichern gleichzeitig den sparsamen Umgang mit Daten. Dieser 'privacy by design'-Ansatz gilt heute in Deutschland und ist zu recht auch in die aktuelle EU-Datenschutz-Grundverordnung eingeflossen."

Für Unternehmen, die auf die Pseudonymisierung verzichten wollen, gilt schon heute die Verpflichtung, eine explizite Einwilligung der Nutzer einzuholen.

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Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die zentrale Interessen­vertretung für Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle betreiben und im Bereich der digitalen Wertschöpfung tätig sind. Mit Mitgliedsunternehmen aus unterschiedlichsten Segmenten der Internetindustrie ist der BVDW inter­disziplinär verankert und hat damit einen ganzheitlichen Blick auf die Themen der Digitalen Wirtschaft. Der BVDW hat es sich zur Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Angebote - Inhalte, Dienste und Technologien - transparent zu machen und so deren Einsatz in der Gesamtwirtschaft, Gesellschaft und Administration zu fördern. Außerdem ist der Verband kompetenter Ansprechpartner zu aktuellen Themen und Entwicklungen der Digitalbranche in Deutschland und liefert mit Zahlen, Daten und Fakten wichtige Orientierung zu einem der zentralen Zukunftsfelder der deutschen Wirtschaft. Im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und anderen, nationalen und internationalen Interessengruppen unterstützt der BVDW ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv die dynamische Entwicklung der Branche. Fußend auf den Säulen Marktentwicklung, Marktaufklärung und Marktregulierung bündelt der BVDW führendes Digital-Know-how, um eine positive Entwicklung der führenden Wachstumsbranche der deutschen Wirtschaft nachhaltig mitzugestalten. Gleichzeitig sorgt der BVDW als Zentral­organ der Digitalen Wirtschaft mit Standards und verbindlichen Richtlinien für Branchenakteure für Markttransparenz und Angebotsgüte für die Nutzerseite und die Öffentlichkeit. Wir sind das Netz.

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