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BVDW zum EuGH-Urteil über den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen

EuGH-Entscheidung erklärt den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen für grundsätzlich rechtmäßig

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen ein Urteil gefällt. Danach ist die Weiterveräußerung auch von online erworbener Software erlaubt, soweit die Ursprungskopie unbrauchbar gemacht wird. Damit passt das Gericht die Rechtsprechung im Urheberrecht dem digitalen Zeitalter an. Die Entscheidung dürfte nach Meinung des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. grundsätzlich zu mehr Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen führen. Gleichzeitig betont der BVDW, dass die Entscheidung nur für besondere Fälle Bedeutung erlangen wird. Die Zulässigkeit des Weiterverkaufs wurde nur dort bejaht, wo den Kunden entgeltliche und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte eingeräumt und keine technischen Schutzvorkehrungen gegen die Weiterveräußerung getroffen werden. Weitere Informationen auf der BVDW-Website unter www.bvdw.org.

RA Michael Neuber, Justiziar des BVDW, kommentiert das aktuelle Urteil: "Die Entscheidung des EuGH ist grundsätzlich begrüßenswert, weil damit die notwendige Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen geschaffen wurde. Das Urteil führt nun allerdings nicht dazu, dass jedes online heruntergeladene, gebrauchte Computerprogramm frei handelbar wird. Einschränkungen gibt es beispielsweise im wichtigen Markt der Volumenlizenzen. Ebenso hat der EuGH ausdrücklich festgestellt, dass Softwarehersteller weiterhin alle zur Verfügung stehenden, technischen Schutzmaßnahmen ergreifen können, um eine Weiterveräußerung zu unterbinden. Es ist daher nach wie vor genau auf die Lizenzbedingungen zu achten."

Der BVDW veröffentlicht weitere Details zu den Hintergründen des EuGH-Urteils über den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen unter www.bvdw.org.

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Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung für Unternehmen im Bereich interaktives Marketing, digitale Inhalte und interaktive Wertschöpfung. Der BVDW ist interdisziplinär verankert und hat damit einen ganzheitlichen Blick auf die Themen der digitalen Wirtschaft. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Medien transparent zu machen und so den Einsatz in der Gesamtwirtschaft, Gesellschaft und Administration zu fördern. Im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und anderen Interessengruppen stehend unterstützt der BVDW ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv die dynamische Entwicklung der Branche. Die Summe aller Kompetenzen der Mitglieder, gepaart mit den definierten Werten und Emotionen des Verbandes, bilden die Basis für das Selbstverständnis des BVDW. Wir sind das Netz.

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