"Mit diesem Portalangebot werden Unternehmer und Verbraucher als Empfänger von Dienstleistungen effektiv bei ihren ersten Schritten in den europäischen Binnenmarkt unterstützt. Durch die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen anderer Mitgliedstaaten wird das Vertrauen in den Binnenmarkt gestärkt. Ich würde mich freuen, wenn das Angebot guten Zuspruch findet und intensiv genutzt wird", kommentierte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle.
Das Portal 21, welches nach dem entsprechenden Artikel 21 der Dienstleistungsrichtlinie benannt ist, ist in mehrere Rubriken unterteilt. So wird beim Thema Rechtsrahmen für Dienstleistungen im europäischen Ausland über wichtige Gebiete wie das Zivilrecht, das Insolvenzrecht und den gewerblichen Rechtsschutz informiert. Spezielle Fragestellungen des Verbraucherschutzes werden in einer eigenen Rubrik berücksichtigt, z.B. aus dem Bereich Fernabsatz- und Internetrecht. Im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen wird ferner auf nationale Besonderheiten des ausländischen Rechts hingewiesen, z.B. auf bestehende Register oder Pflichtversicherungen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Rechtsschutz in anderen Mitgliedstaaten. Schließlich können dem Portal auch Kontaktdaten für Anlaufstellen, wie z.B. Verbände und die neuen Einheitlichen Ansprechpartner entnommen werden. Auch individuelle Rückfragen sind möglich.
Das Portal 21 ergänzt auch das ebenfalls neu eingerichtete Portalangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie www.dienstleisten-leicht-gemacht.de.