Weiterhin wird noch zu klären sein, wie die Kosten für den Universaldienst zu berechnen und die Finanzierungsinstrumente zu handhaben sind.
Bundesminister Glos berichtete den für den Postsektor zuständigen Ministern über den unter deutscher Ratspräsidentschaft erzielten Konsens zu etlichen Punkten des Kommissionsentwurfs für die Änderungen an der Postdiensterichtlinie. Hierzu zählen vorrangig
- die Fortschreibung eines qualitativ hochwertigen Universaldienstes in dem bisherigen Umfang
- die Autorisierungsbedingungen für Postdienstunternehmen,
- die Zugangsbedingungen zu den Netzen der Postunternehmen
- die Prinzipien der Tarifgestaltung und der Transparenz der Rechnungsführung
- die Grundsätze der Kundeninformation und der Beschwerdeverfahren
- eine Stärkung der Rolle der nationalen Regulierungsbehörden.
Dies sind wichtige Elemente für die Gestaltung eines zukunftsfähigen Ordnungsrahmens für die europäischen Postdienste. Breiter Konsens besteht auch in der Anerkennung des Erfolges der bisherigen Liberalisierungsschritte im Postsektor und in der Notwendigkeit der Vollendung der Reformschritte.
Bundesminister Glos: "Ich bin sehr zuversichtlich, dass in nächster Zukunft eine positive Entscheidung fällt. Die aktuelle Richtlinie läuft ohne eine solche Einigung ersatzlos Ende 2008 aus; exklusive nationale Rechte einzelner Postunternehmen wären dann gegenüber der Europäischen Kommission zu rechtfertigen. Dies wird die Entscheidungsfindung in den betreffenden Mitgliedstaaten sicherlich beflügeln."