Die Bundesregierung hat ausdrücklich begrüßt, dass die EU-Kommission mit der online-Konsultation die Möglichkeit nutzt, die Öffentlichkeit über die Verhandlungen zu informieren und sie in den Meinungsbildungsprozess einzubeziehen. Im Anschluss an die dreimonatige Konsultation wird die EU-Kommission die Ergebnisse auswerten, veröffentlichen und mit dem Rat, dem Europäischen Parlament und Interessenvertretern beraten. Die Bundesregierung hält Investitionsschutzvorschriften in dem Abkommen mit den USA nicht für erforderlich, da US-Investoren und deutsche Investoren hinreichenden Rechtsschutz vor den jeweiligen nationalen Gerichten haben. Bundesminister Sigmar Gabriel hat in diesem Zusammenhang unterstrichen, dass es "in jedem Fall ausgeschlossen sein und bleiben muss, dass allgemeine und angemessene Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen, die in demokratischen Entscheidungen rechtstaatlich zustande kommen, ausgehebelt oder umgangen werden oder dass ein Marktzugang eingeklagt werden kann.
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