Bundesminister Glos: "Ich erwarte, dass von dem Vertrag weitere Impulse für eine Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Oman und Deutschland ausgehen werden."
Das bisher erreichte gegenseitige Investitionsvolumen entspricht noch nicht dem Potential beider Länder. So betrug der Bestand deutscher Direktinvestitionen in Oman nur 10 Mio. in 2005.
Der moderne Vertrag schließt eine wichtige Rechtslücke für Investoren beider Länder. So bietet er nun auch die Möglichkeit für den Investor, bei Investitionsstreitigkeiten den Weg internationaler Schiedsgerichtsbarkeit zu beschreiten (Investor-Staat-Schiedsklausel). Darüber hinaus garantiert er den freien Kapital- und Ertragstransfer, Inländerbehandlung und Meistbegünstigung bei unternehmerischen Aktivitäten sowie wertgerechte Entschädigung und Rechtsweggarantie bei Enteignungsmaßnahmen. Der Vertrag enthält eine Besonderheit bei der Inländerbehandlung: hier werden Oman Ausnahmen in Bezug auf den Landerwerb sowie auf die Gewährung von Darlehen für seine eigenen Staatsangehörigen im Rahmen von Entwicklungs- uns Sozialprogrammen zugestanden.
Investitionsförderung- und -schutzverträge sind die grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Investitionsgarantien der Bundesrepublik gegen nicht-kommerzielle Risiken. Derzeit besteht eine Garantie in Höhe von 2,06 Mio., ein weiterer Antrag mit einer Kapitaldeckung von 25,40 Mio. liegt vor.
Weitere Informationen zu den Investitionsförderungs- und -schutzverträgen sowie zu den Bundesgarantien für Auslandsinvestitionen sind im Internet abrufbar unter: www.agaportal.de