Schauerte: "Die Berechtigung für die Ausstellung der Energieausweise ist für einen breiten Personenkreis, gerade auch aus dem Bereich des Handwerks vorgesehen, was mich als Mittelstandsbeauftragter besonders freut. Ich halte dies für eine gute Regelung, denn hierdurch wird sichergestellt, dass die Energieausweise für Wohngebäude im Bestand mit der erforderlichen Qualität und in ausreichender Anzahl zeitnah ausgestellt werden können. Ich begrüße daher auch die Einbeziehung des Ausbaugewerbes wie zum Beispiel des Elektrotechniker-, Tischler- und Glaserhandwerks in den Ausstellerkreis. Diese qualifizierte Berufsgruppe ist aufgrund ihrer Nähe zur Gebäudesanierung gut in der Lage, Gebäude zu beurteilen und wirtschaftliche Empfehlungen für energetische Modernisierungen zu geben".
Die Verpflichtung zur Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen bei Vermietung und Verkauf wird stufenweise eingeführt, beginnend ab 1. Juli 2008. Verkäufer und Vermieter werden weitgehend die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen haben. Nur für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die vor Geltung der ersten Wärmeschutzverordnung vom November 1977 der Bauantrag gestellt worden ist und die nicht dem Anforderungsniveau dieser Wärmeschutzverordnung entsprechen, werden ab 1. Oktober 2008 ausschließlich Bedarfsausweise Pflicht.
Die Bundesregierung muss den Änderungswünschen des Bundesrates noch zustimmen, danach wird die novellierte Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet.