Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur verbesserten Effizienz energiebetriebener Produkte. Es trägt dazu bei, die Zielvorgaben der EU für Treibhausgas-Emissionen zu erreichen. Zugleich wird die Sicherheit der Energieversorgung gestärkt."
Für die deutsche Wirtschaft bedeutete die Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie weniger Verpflichtung als Chance. Bundesminister Glos: "Der Anreiz zu Innovationen steigert die Öko-Effizienz, und baut ein positives Markenimage auf. Damit können Unternehmen Marktanteile gewinnen und neue Märkte erschließen. Mit der Ökodesignrichtlinie wurde ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für die umweltgerechte Gestaltung ("Ökodesign") energiebetriebener Produkte geschaffen.
Die noch im Detail festzulegenden Anforderungen betreffen den gesamten Lebenszyklus des Produkts, vom Rohmaterial bis zur Entsorgung; Verkehrsmittel sind ausgenommen. Besonderes Augenmerk wird auf die Senkung des Energieverbrauchs im Stand-by-Betrieb gelegt werden.
Bei der Umsetzung der Ökodesign-Anforderungen wird die Bundesregierung die Wirtschaft - vor allem KMU und Kleinstunternehmen - mit einem Informationsangebot unterstützen. Die Informationen werden von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bereitgestellt, einer nachgeordneten Behörde des Bundeswirtschaftsministeriums. Bundesminister Glos: "Ich werde mich auf europäischer Ebene intensiv dafür einsetzen, Kostenbelastungen der Wirtschaft durch die neuen Ökodesign-Anforderungen so gering wie möglich zu halten."