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Burgbacher: Mittelstandsfinanzierung darf nicht durch Bankenregulierung gefährdet werden!

(PresseBox) (Berlin, )
Mit den internationalen und europäischen Reformvorhaben der Bankenaufsicht kommen verschärfte Anforderungen an die Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung der Banken. Der Verband "Die Familienunternehmer - ASU e.V." hat heute die Ergebnisse einer Studie vorgestellt, die er zu diesem Thema bei der Universität zu Köln in Auftrag gegeben hat. Die Studie zeigt, dass die Reform der Bankenaufsicht die Mittelstandsfinanzierung beeinträchtigen könnte.

Hierzu erklärt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus, Ernst Burgbacher: "Die Finanzkrise hat gezeigt, dass Reformanstrengungen zur Finanzmarktstabilisierung notwendig sind. Allerdings darf es nicht dazu kommen, dass bestimmte Geschäftsfelder unnötig belastet werden. Das sage ich mit besonderem Blick auf die Mittelstandsfinanzierung."

Die Studie kommt zu der Einschätzung, dass die als "Basel III" bekannten Regulierungsvorhaben zu einem Anstieg der Kreditzinsen und -kosten führen werden. Für Unternehmen, die auf Bankkredite als Finanzierungsquelle angewiesen sind - also in der Regel mittelständische Unternehmen - würden sich damit die Finanzierungskosten erhöhen. Dies beträfe insbesondere mittel- und langfristige Kredite und generell Kreditnehmer mit schwächerer Bonität.

Staatssekretär Burgbacher: "Die Studie zeigt, dass wir die Sorgen der mittelständischen Unternehmen berücksichtigen müssen. Die Weichen für das neue Regelwerk sind noch nicht endgültig gestellt."

So steht etwa die genaue Festlegung bestimmter Kennziffern unter Basel III noch aus. Hier soll erst nach einer Beobachtungsphase entschieden werden, ob sie tatsächlich wirksam werden. Zudem sind die möglichen Wechselwirkungen mit weiteren Regulierungsvorhaben, die unmittelbar oder mittelbar auf die Mittelstandsfinanzierung einwirken könnten, noch zu untersuchen. Offen ist auch, wie Basel III letztlich in europäisches Recht umgesetzt wird.

Ein erster Meilenstein dazu ist mit dem Legislativvorschlag der EU-Kommission vom 20. Juli 2011 gelegt. Die EU-Kommission hat angekündigt, die mit den Mittelstandskrediten verbundenen Ausfallrisiken eingehend zu prüfen und gegebenenfalls eine Senkung des Risikogewichts für Mittelstandskredite in den Legislativvorschlag aufzunehmen.

Staatssekretär Burgbacher: "Ich begrüße das Prüfvorhaben der EU-Kommission sehr. Es zeigt, dass auch in der Kommission ein Bewusstsein für die besonderen Belange des Mittelstands vorhanden ist. Umso wichtiger ist es, sich jetzt an der Diskussion um die Auswirkungen der Regulierungsvorhaben intensiv zu beteiligen. Die Mittelstandsfinanzierung darf nicht gefährdet werden. Dafür setzt sich die Bundesregierung mit Nachdruck ein."

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird die weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene kritisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Mittelstandsfinanzierung weiterhin auf einem stabilen Fundament steht.
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