"Das Urteil ist aus Sicht der Datenschützer absolut zu begrüßen. Es bedeutet ein Stück mehr Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger. Aus Sicht der ITK-Wirtschaft wird im Zuge der Neuformulierung der Vorschriften darauf zu achten sein, dass die Branche nicht mehr als nötig belastet wird. Auch die EU sollte die bisherige Richtlinie im Lichte dieser Ausführungen überprüfen."
Bundeswirtschaftsminister Brüderle zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
"Das Urteil ist aus Sicht der Datenschützer absolut zu begrüßen. Es bedeutet ein Stück mehr Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger. Aus Sicht der ITK-Wirtschaft wird im Zuge der Neuformulierung der Vorschriften darauf zu achten sein, dass die Branche nicht mehr als nötig belastet wird. Auch die EU sollte die bisherige Richtlinie im Lichte dieser Ausführungen überprüfen."