Die von der Bundesregierung bereits beschlossenen Maßnahmen für mehr Wettbewerb, insbesondere die Kraftwerksnetzanschlussverordnung und die am Dienstag in Kraft getretene Anreizregulierungsverordnung, zielen vor allem auch auf strukturelle Verbesserungen. Kurzfristig kann aber nur die von mir letztes Jahr auf den Weg gebrachte Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht im Energiebereich helfen. Ich hoffe, dass die Novelle jetzt schnell verabschiedet wird.
Erfreulich ist zudem der im Strombereich beobachtete Anstieg von Lieferantenwechseln im Laufe dieses Jahres. Die statistischen Folgen dieser Entwicklung werden uns zwar erst in den Berichten des nächsten Jahres dargelegt werden. Die Zwischenergebnisse deuten aber darauf hin, dass sowohl die Ende letzten Jahres in Kraft getretenen neuen Rechtsverordnungen der Bundesregierung zu allgemeinen Versorgungsbedingungen als auch die Arbeit der Bundesnetzagentur hier eine gute Grundlage für die Lieferantenwechsel geschaffen haben. Wichtig bleibt, dass die Verbraucher die Möglichkeiten des Wettbewerbs noch intensiver nutzen als bisher. Wer mit seinem Lieferanten unzufrieden ist, sollte nach neuen Angeboten Ausschau halten. Nur so kommt Schwung in den Markt und nur so können sich wettbewerbliche Marktstrukturen durchsetzen."
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