Die bisherigen in der Praxis bewährten Sonderregelungen für die Qualifizierungsphase wurden aus dem Hochschulrahmengesetz in das neue Gesetz überführt. "Wir haben auch eine familienfreundliche Komponente eingeführt, die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern helfen wird, Familie und Beruf leichter als bisher miteinander zu vereinbaren", betonte Schavan. Eltern, die Kinder betreuen, stehen nun mehr Zeit für ihre Qualifizierungsphase zu. Sie verlängert sich pro Kind um zwei Jahre. "Bund, Länder und Vertreter der Wissenschaft haben bei diesem wichtigen Gesetzgebungsvorhaben sehr konstruktiv zusammengewirkt. Daher konnten wir die Reform auch so schnell realisieren", sagte die Ministerin.
Weitere Informationen zum Gesetz und Antworten zu häufig gestellten Fragen unter: http://www.bmbf.de/... [[412/5017/VK]