1998 hat der US-Kongress den sog. „Rehabilitation Act“ erlassen und verlangt darin von US-Bundeseinrichtungen ihre Informationstechnologien Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
Section 508 wurde zur Beseitigung von Hindernissen in der Informationstechnik geschaffen, mit dem Ziel der Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderungen sowie zur Förderung der Entwicklung dazu verwendeter Technologien.
Gemäß § 508 (29 USC '794d) müssen Agenturen behinderten Nutzern dieser Technologien vergleichbare Umgebungen zur Verfügung stellen. Beispielsweise kann ein System, dessen Ausgabe nur im visuellen Format vorliegt nie zugänglich für Menschen mit Sehstörungen sein - eine Alternative muss somit geschaffen werden.
Vergleichbar mit der Section 508 ist in Deutschland die BITV Richtlinie in den Behindertengleichstellungsgesetzen der Länder. BITV und section508 beruhen auf den Empfehlungen des Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortium (W3C). blindwerk – neue medien schließt mit diesem Baustein den Kreis und kann somit weltweit auf ein breites Wissen in Bezug auf die Barrierefreie Gestaltung von Webauftritten zurückgreifen.
Erfolgreiche beendete zertifizierte Section 508 Kurse der blindwerk – neue medien KG:
1. Designing Accessible Web Site
2. Accessible Conferences
3. Buying Accessible E & IT
4. Section 508 Coordinators
5. Buying Accessible Telecommunications Products
6. Micro-purchases and Section 508
7. Additional Accessibility & Usability Concerns
8. Opening Closed Products
9. Accessible Video and Multimedia
10. Building and Buying Accessible Software
11. Buying Accessible Computers
Weiterführende Informationen zur section508: http://www.section508.gov/