Die VG Wort fordert für Drucker je nach Leistung 10 bis 300 Euro. Das Geld soll als Ausgleich für private Kopien an Autoren und Verlage fließen. Die VG Wort hat mehrere Drucker-Hersteller verklagt, solche Abgaben rückwirkend ab 2001 zu zahlen. Doch die IT-Branche lehnt es ab, Drucker als Kopiergeräte zu werten. „Niemand nutzt einen Drucker in erster Linie, um am PC geschützte Inhalte zu kopieren“, erklärt Rohleder. „Dazu braucht es vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen.“ Der Bundesgerichtshof befasst sich in einem Musterverfahren am 6. Dezember mit dem Thema.
Richter lehnen erneut Kopier-Abgaben auf Drucker ab
Canon erfolgreich vor Oberlandesgericht Düsseldorf / BITKOM: „Drucker sind nicht in erster Linie Kopiergeräte“
Die VG Wort fordert für Drucker je nach Leistung 10 bis 300 Euro. Das Geld soll als Ausgleich für private Kopien an Autoren und Verlage fließen. Die VG Wort hat mehrere Drucker-Hersteller verklagt, solche Abgaben rückwirkend ab 2001 zu zahlen. Doch die IT-Branche lehnt es ab, Drucker als Kopiergeräte zu werten. „Niemand nutzt einen Drucker in erster Linie, um am PC geschützte Inhalte zu kopieren“, erklärt Rohleder. „Dazu braucht es vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen.“ Der Bundesgerichtshof befasst sich in einem Musterverfahren am 6. Dezember mit dem Thema.