Aus Sicht des BITKOM sind im Vermittlungsausschuss größtenteils Kompromisse gefunden worden, die den verschiedenen Beteiligten gerecht werden. Vieles wird aber auch davon abhängen, wie die Regulierungsbehörde ihren neuen, erweiterten Spielraum nutzen wird. "Das Ziel eines wirksamen Wettbewerbs im deutschen TK-Markt muss mit Nachdruck weiter verfolgt werden. Dabei müssen Anreize zur Investition sowohl in Infrastrukturen als auch in Services gesetzt werden, um Innovationen in dieser Zukunftsbranche zum Nutzen gerade der Anwender voranzutreiben."
Auch künftig wird aber die Investitionsfähigkeit der Unternehmen etwa durch Auflagen für die öffentliche Sicherheit erheblich beschränkt sein. So wurden Verpflichtungen zugunsten der Sicherheitsbehörden weiter ausgedehnt, die nur in Teilen finanziell kompensiert werden. "Vor allem die hohen Kosten für die geforderten Systeminvestitionen, etwa bei der TK-Überwachung, bleiben auch künftig ohne Entschädigung", kritisiert Rohleder. Positiv ist aber, dass die bis zuletzt erhobene Forderung einiger Länder nach einer umfassenden Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt wurde. Rohleder: "Hier drohten schwerwiegende Eingriffe in den Datenschutz und ein völlig unverhältnismäßiger Aufwand für die Unternehmen ohne einen nennenswerten Sicherheitsgewinn."