Bei hoheitlichen Tätigkeiten - zum Beispiel Aufgaben, die der kommunalen Daseinsvorsorge dienen - müssen kommunale Unternehmen schon jetzt keine Umsatzsteuer abführen. Was als hoheitliche Tätigkeit gilt, soll mit dem vorliegenden Entwurf genauer definiert werden. Dabei werden die steuerlichen Privilegien der öffentlichen Hand aus Sicht des Bitkom aber so weit ausgedehnt, dass Wettbewerbsverzerrungen programmiert sind.
Betroffen wären vor allem private Betreiber von Rechenzentren und Callcentern sowie Anbieter von IT-Dienstleistungen und IT-Beratung. Darunter befinden sich neben einigen großen Unternehmen auch viele kleine und zumeist mittelständische Betriebe, die besonders stark auf das Geschäft mit regionalen öffentlichen Auftraggebern angewiesen sind. Zugleich treiben diese Unternehmen wichtige Innovationen für die Verwaltungsmodernisierung voran. "Wenn diese Unternehmen vom Markt gedrängt werden, leidet darunter mittelfristig auch die öffentliche Hand", so Rohleder.
Eine ausführliche Stellungnahme des Bitkom ist unter folgendem Link verfügbar: https://www.bitkom.org/...