Nach Plänen der VG Wort sollen sich Drucker je nach Leistung um 10 bis 300 Euro verteuern. Das Geld soll als Ausgleich für private Kopien an Autoren von Texten und Verlage fließen. Die VG Wort hat mehrere Drucker-Hersteller verklagt, solche Abgaben rückwirkend ab 2001 zu zahlen. Doch die IT-Branche lehnt es ab, Drucker als Kopiergeräte zu werten. „Niemand nutzt einen Drucker in erster Linie, um am PC geschützte Inhalte zu kopieren“, erklärt Rohleder. „Dazu braucht es vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen.“ IT-Geräte müssten danach beurteilt werden, ob sie tatsächlich im nennenswerten Umfang zum Kopieren genutzt werden. Eine solche Klausel sieht der Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechts vor.
Richter lehnen Kopier-Abgaben auf Drucker ab
Hersteller erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf / BITKOM: „Drucker sind nicht in erster Linie Kopiergeräte“
Nach Plänen der VG Wort sollen sich Drucker je nach Leistung um 10 bis 300 Euro verteuern. Das Geld soll als Ausgleich für private Kopien an Autoren von Texten und Verlage fließen. Die VG Wort hat mehrere Drucker-Hersteller verklagt, solche Abgaben rückwirkend ab 2001 zu zahlen. Doch die IT-Branche lehnt es ab, Drucker als Kopiergeräte zu werten. „Niemand nutzt einen Drucker in erster Linie, um am PC geschützte Inhalte zu kopieren“, erklärt Rohleder. „Dazu braucht es vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen.“ IT-Geräte müssten danach beurteilt werden, ob sie tatsächlich im nennenswerten Umfang zum Kopieren genutzt werden. Eine solche Klausel sieht der Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechts vor.