Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 719721

BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. Albrechtstraße 10 10117 Berlin, Germany http://www.bitkom.org
Contact Mr Maurice Shahd +49 30 27576114
Company logo of BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

Neues im Jahr 2015

(PresseBox) (Berlin, )
.
- Fahrzeuge online abmelden
- Steuer sinkt wie bei gedruckten Büchern auf ermäßigten Satz von 7 Prozent
- Mehr Steuergerechtigkeit bei elektronischen Diensten in der EU

Im Jahr 2015 treten eine Reihe von Änderungen im Digitalbereich in Kraft. Sie sind für Verbraucher, Unternehmen oder auch die Verwaltung von Bedeutung. BITKOM nennt hier die wichtigsten Neuerungen.

Kfz-Zulassungsstellen gehen online

Ab dem 1. Januar 2015 können Fahrzeuge über ein Internetportal bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgemeldet werden. Der dafür notwendige Sicherheitscode befindet sich bei Autos, die ab Januar neu oder wieder zugelassen werden, unter den Siegelplaketten der Nummernschilder sowie im Fahrzeugschein. Für die Identifikation benötigen Fahrzeughalter einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion). Durchschnittlich werden jährlich rund 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet. Der neue Service ist Teil einer langfristig angelegten E-Government-Strategie. Die öffentliche Verwaltung soll künftig für die Bürgerinnen und Bürger auch elektronisch erreichbar sein. Ab dem Jahr 2020 sollen Behördengänge weitgehend entbehrlich werden, soweit die Bürgerinnen und Bürger dieses wünschen und ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist.

Reduzierter Mehrwertsteuersatz für bestimmte Hörbücher

Zum 1. Januar 2015 sinkt die Mehrwertsteuer für Hörbücher auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Allerdings ist die Regelung aus Sicht des BITKOM mehr als halbherzig. Die Ermäßigung gilt nur für Tonaufzeichnungen von Buchlesungen, bei denen der Text eins zu eins vorgelesen wird, nicht dagegen für Hörspiele. Diese sind durch die Aufzeichnung "dramaturgischer Effekte" wie Geräusche, Musik sowie durch verteilte Sprechrollen gekennzeichnet. Zudem gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur, wenn das Hörbuch auf einem Datenträger geliefert wird. Wird das Hörbuch dagegen aus dem Internet heruntergeladen, fallen die vollen 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Dem höheren Regelsatz unterliegen auch alle anderen Publikationen auf elektronischen Medien wie E-Books oder E-Paper. Der BITKOM setzt sich seit langem dafür ein, dass für E-Books der gleiche, geringere Steuersatz wie bei gedruckten Büchern eingeführt wird.

Bestimmungsland- statt Herkunftslandprinzip für Musik, Videos und Texte

Eine weitere wichtige Änderung zum 1. Januar betrifft die Mehrwertsteuer für elektronische Dienstleistungen sowie für Rundfunk- und Fernsehdienste, die Privatverbraucher innerhalb der EU grenzüberschreitend in Anspruch nehmen. Die Neuregelung umfasst zum Beispiel den Kauf von digitaler Musik, Filmen, E-Books oder anderen Publikationen. Das bisher geltende Herkunftslandprinzip wird vom Bestimmungslandprinzip abgelöst. Für die Höhe der Mehrwertsteuer ist nicht mehr entscheidend, wo das Unternehmen seinen Sitz hat, sondern in welchem Land die Leistung in Anspruch genommen wird. Die neuen Vorschriften sollen für gleiche Wettbewerbsbedingungen und mehr Steuergerechtigkeit innerhalb der EU sorgen. Um den Aufwand für die Unternehmen möglichst gering zu halten, wird eine so genannte "kleine einzige Anlaufstelle" (Mini-One-Stop-Shop) in jedem EU-Mitgliedstaat eingerichtet.

Elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht

Ab dem 1. Januar 2015 müssen gesetzlich versicherte Bundesbürger beim Arzt- oder Zahnarztbesuch ihre elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Die alten Gesundheitskarten verlieren unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Fehlt dem Patienten die elektronische Gesundheitskarte, kann der Arzt eine Privatvergütung verlangen. Der Patient hat aber die Möglichkeit, die Gesundheitskarte oder eine Ersatzbescheinigung seiner Krankenkasse auf Papier innerhalb von zehn Tagen nachzureichen.

Erleichterungen bei der elektronischen Buchführung

Neue Regeln gibt es auch für die elektronische Buchführung. Das Bundesministerium der Finanzen hat seine Auslegung der gesetzlichen Vorschriften zur elektronischen Buchführung und zur elektronischen Betriebsprüfung überarbeitet. Die aktualisierten Vorgaben gelten für Wirtschaftsjahre, die am 1. Januar 2015 oder später beginnen. Sie sind zwar für die Steuerpflichtigen nicht rechtsverbindlich, können aber für die Unternehmenspraxis hilfreich sein. So müssen zum Beispiel E-Mails nicht mehr für steuerliche Zwecke aufbewahrt werden, wenn sie lediglich als Transportmittel für aufbewahrungspflichtige Unterlagen dienen. Weiterhin lässt es die Finanzverwaltung zu, dass Papierbelege nach einem ordnungsgemäßen Scan-Vorgang vernichtet werden.

Website Promotion

Website Promotion

BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

BITKOM vertritt mehr als 2.200 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, davon gut 1.400 Direktmitglieder. Sie erzielen mit 700.000 Beschäftigten jährlich Inlandsumsätze von 140 Milliarden Euro und stehen für Exporte von weiteren 50 Milliarden Euro. Zu den Mitgliedern zählen 1.000 Mittelständler, mehr als 200 Start-ups und nahezu alle Global Player. Sie bieten Software, IT-Services, Telekommunikations- oder Internetdienste an, stellen Hardware oder Consumer Electronics her, sind im Bereich der digitalen Medien oder der Netzwirtschaft tätig oder in anderer Weise Teil der digitalen Wirtschaft. 76 Prozent der Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Deutschland, 10 Prozent kommen aus Europa, 9 Prozent aus den USA und 5 Prozent aus anderen Regionen. BITKOM setzt sich insbesondere für eine innovative Wirtschaftspolitik, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine zukunftsorientierte Netzpolitik ein.

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.