Bei dem Streit über die Abgaben für PCs handelt es sich um ein Musterverfahren, das vor 15 Jahren seinen Anfang genommen hatte. Es wurde vom Bitkom-Mitgliedsunternehmen Fujitsu Technology Solutions stellvertretend für die PC-Industrie geführt und nun durch den außergerichtlichen Vergleich beendet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in dem langwierigen Verfahren in den Jahren 2007/2008 zunächst eine Pauschalabgabe für PCs mit der Begründung abgelehnt, dass bereits für Scanner hohe Abgaben gezahlt werden. Das Urteil war aber 2010 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben und dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt worden. Nachdem der BGH in dem Verfahren vier Jahre später erneut entschieden hatte, konnte eine rechtskräftige Entscheidung nach Ausschöpfung aller Instanzen erst im Jahr 2023 erwartet werden. „Die Streitigkeiten dauern so lange, weil die Mühlen der Justiz so langsam mahlen“, sagte Rohleder. Der Gesetzgeber dürfe es bei dem zurzeit im Bundestag beratenen Entwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz nicht verpassen, Verfahren über die Abgabe schneller und effizienter zu gestalten. Dazu gehörten eine verbesserte Ausstattung der Gerichte sowie eine bessere staatliche Aufsicht über die Praxis der Verwertungsgesellschaften zur Tarifveröffentlichung und -durchsetzung. Verwertungsgesellschaften dürften sich insbesondere nicht darauf beschränken, finanzielle Forderungen nur gegenüber einigen Herstellern und Importeuren zu stellen, da dies erhebliche Wettbewerbsnachteile erzeuge. Darüber hinaus müsse die Zukunft urheberrechtlicher Abgaben sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene grundsätzlich neu diskutiert werden. Rohleder: „Das derzeitige System der Pauschalabgaben ist ein Auslaufmodell aus den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts. Die Pauschalabgaben sollten an die Erfordernisse der digitalen Zeit angepasst werden, davon würden Urheber, Verbraucher und Unternehmen profitieren. Eine gerätebezogene Abgabe ist kein taugliches Modell mehr.“
Nach 15 Jahren Streit: Einigung bei Urheberabgaben für PCs
Abgaben betragen für die Jahre 2001 und 2007 zwischen 2 und 3,50 Euro pro Gerät / Bitkom fordert effizientere und schnellere Streitschlichtung sowie bessere Aufsicht über Verwertungsgesellschaften
Bei dem Streit über die Abgaben für PCs handelt es sich um ein Musterverfahren, das vor 15 Jahren seinen Anfang genommen hatte. Es wurde vom Bitkom-Mitgliedsunternehmen Fujitsu Technology Solutions stellvertretend für die PC-Industrie geführt und nun durch den außergerichtlichen Vergleich beendet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in dem langwierigen Verfahren in den Jahren 2007/2008 zunächst eine Pauschalabgabe für PCs mit der Begründung abgelehnt, dass bereits für Scanner hohe Abgaben gezahlt werden. Das Urteil war aber 2010 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben und dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt worden. Nachdem der BGH in dem Verfahren vier Jahre später erneut entschieden hatte, konnte eine rechtskräftige Entscheidung nach Ausschöpfung aller Instanzen erst im Jahr 2023 erwartet werden. „Die Streitigkeiten dauern so lange, weil die Mühlen der Justiz so langsam mahlen“, sagte Rohleder. Der Gesetzgeber dürfe es bei dem zurzeit im Bundestag beratenen Entwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz nicht verpassen, Verfahren über die Abgabe schneller und effizienter zu gestalten. Dazu gehörten eine verbesserte Ausstattung der Gerichte sowie eine bessere staatliche Aufsicht über die Praxis der Verwertungsgesellschaften zur Tarifveröffentlichung und -durchsetzung. Verwertungsgesellschaften dürften sich insbesondere nicht darauf beschränken, finanzielle Forderungen nur gegenüber einigen Herstellern und Importeuren zu stellen, da dies erhebliche Wettbewerbsnachteile erzeuge. Darüber hinaus müsse die Zukunft urheberrechtlicher Abgaben sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene grundsätzlich neu diskutiert werden. Rohleder: „Das derzeitige System der Pauschalabgaben ist ein Auslaufmodell aus den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts. Die Pauschalabgaben sollten an die Erfordernisse der digitalen Zeit angepasst werden, davon würden Urheber, Verbraucher und Unternehmen profitieren. Eine gerätebezogene Abgabe ist kein taugliches Modell mehr.“