Doch könnte der Boom bei diesen Geräten künftig an den deutschen Händlern vorbeigehen: Derzeit läuft ein Musterverfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und Hewlett-Packard, um die Höhe der urheberrechtlichen Abgabe auf Multifunktionsgeräte. Mit dieser pauschalen Abgabe pro Gerät soll das legale Kopieren von Inhalten abgegolten werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird frühestens in der zweiten Jahreshälfte entscheiden. Die Abgaben müssen in der vom BGH bestimmten Höhe rückwirkend bis 1998 bzw. 2001 bezahlt werden. Die VG Wort fordert in einem Staffeltarif für die kleinsten Schwarzweiß-Geräte 38,35 Euro, für die kleinsten Farbgeräte 76,70 Euro und für High-End-Geräte bis zu 613,56 Euro.
„Die VG Wort zeigt mit diesen Forderungen, dass sie jeden Sinn für die Realität verloren hat. Sollte das Gericht diese Summen bestätigen, so wäre es den Herstellern kaum noch möglich, die Geräte in Deutschland vor Ort zu vertreiben“, sagt Rohleder. Denn derart hohe Abgaben ließen sich in den Preisen für Multifunktionsgeräte, die teilweise deutlich unter 100 Euro liegen, nicht mehr abbilden. Wenn solche Geräte gar nicht mehr direkt von Deutschland aus vertrieben werden, hätten auch die Urheber nichts von der hohen Abgabe. Die Hersteller rufen die VG Wort deshalb auf, ihre marktfremden Ansprüche zurückzuschrauben. „Wir hoffen, dass das Urheberrecht nun endlich so modernisiert wird, dass es die Marktentwicklung fördert, anstatt sie zu behindern“, sagt Rohleder.