Laut dem Entwurf der EU-Kommission sollen Handys mit Einfuhrzöllen belegt werden, wenn zum Beispiel eine der folgenden Komponenten in die Geräte eingebaut ist:
- Digitalkamera mit einem optischen Zoom,
- Navigationsmodul mit GPS oder ein TV-Empfänger in Verbindung mit einer Bildschirmdiagonale ab neun Zentimeter.
- Ebenfalls betroffen wären Handys, die Videos aufzeichnen können und dafür mehr als 16 Gigabyte Speicherplatz bereitstellen.
Die EU-Kommission betrachtet diese Geräte offiziell nicht mehr als Mobiltelefone, sondern als zollpflichtige Unterhaltungselektronik. Wird ein Handy als TV-Gerät oder Digitalkamera klassifiziert, fallen 14 Prozent Zoll an. Bei hochwertigen Handys und Smartphones, die rund 500 Euro ohne Mobilfunkvertrag kosten, wären das ca. 70 Euro zusätzlich pro Gerät. Bei einer Einstufung des Handys als Navigationsgerät beträgt der Tarif immerhin noch 3,7 Prozent.
Aus Sicht des BITKOM ist eine Einstufung der Handys nach den eingebauten Zusatzfunktionen sowohl inhaltlich als auch zollsystematisch abzulehnen. "Ein Handy wird an erster Stelle zum Telefonieren benutzt, auch wenn es multimediale Zusatzfunktionen besitzt", sagte Scheer. Eine Klassifizierung als Fotoapparat, Videokamera oder Navigationsgerät entspräche nicht der tatsächlichen Hauptfunktion und Nutzung der Geräte. "Die ergänzenden Handy-Funktionen machen die Geräte vielseitiger und führen zu eine stärkeren Nutzung des mobilen Internets", sagte Scheer. "Dieser Wachstumsmarkt darf nicht durch Zölle abgewürgt werden." Der Umsatz mit mobilen Datendiensten wird in Deutschland im Jahr 2009 voraussichtlich um 8 Prozent auf 5,5 Milliarden Euro steigen.