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ITK Update: Neu in 2007

Die wichtigsten Neuerungen für die Informations- und Telekommunikationswirtschaft im Überblick

(PresseBox) (Berlin, )
Im neuen Jahr müssen sich Verbraucher und Unternehmen wieder auf eine Reihe gesetzlicher Änderungen einstellen. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat für die ITK-Branche eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen zusammengestellt:

- Rundfunkgebühren: Ab 1. Januar 2007 erhebt die GEZ Rundfunkgebühren für internetfähige Personal Computer und Handys in Höhe von 5,52 Euro pro Monat. Privathaushalte müssen zahlen, wenn sie noch kein Radio oder Fernsehgerät angemeldet haben. Freiberufler und Selbstständige müssen die monatliche Gebühr entrichten, wenn sie noch kein „dienstliches“ Radio oder Fernsehgerät angemeldet haben. Der BITKOM hat sich vehement gegen die Ausweitung der Rundfunkgebühren auf moderne Kommunikationsgeräte ausgesprochen.

- Mehrwertsteuererhöhung: Ab 2007 wird der Regelsatz für die Umsatzsteuer um drei Punkte auf 19 Prozent erhöht. Dies trifft auch die im Privatkundenmarkt tätigen ITK-Anbieter. Sie können wegen des scharfen Wettbewerbs die erhöhte Mehrwertsteuer nicht an ihre Kunden weitergeben. So ist zu erwarten, dass die Preise für Hardware oder für Telekommunikationsdienste trotz der Steuererhöhung auch in Zukunft weiter sinken werden. Die dadurch verursachten Kosten werden die Unternehmen an anderer Stelle einsparen müssen.

- Elektronisches Handelsregister: Unternehmen können ab 2007 Schriftstücke wie Gesellschaftsverträge, Gesellschafterlisten oder Jahresabschlüsse in elektronischer Form beim Handelsregister einreichen. Bürger können ab sofort einen elektronischen Registerauszug beantragen. Die Vorteile für Wirtschaft und öffentliche Verwaltung: Die Unternehmen sparen Druck- und Versandkosten; die Verwaltung kann die Daten sofort elektronisch weiterverarbeiten und archivieren. Die technischen Hürden sind niedrig: Betriebe benötigen nur einen internetfähigen Computer.

- Kundenschutz in der Telekommunikation: Im Sommer tritt ein neues Verbraucherschutzrecht für Telefonkunden in Kraft. Preise für Telefondienste müssen nicht nur deutlich lesbar in der Werbung angezeigt, sondern ab einem Minutenpreis von zwei Euro zusätzlich vor jedem Dienst noch einmal angesagt werden. Kein Dienst darf mehr als drei Euro pro Minute kosten. Fordert ein Kunde einen SMS-Datendienst wie etwa Stau- oder Börsennachrichten an, muss er dessen Freischaltung ab einem Preis von zwei Euro mit einer gesonderten SMS bestätigen. Läuft bei einem Abonnement solcher Dienste ein Betrag von monatlich mehr als 20 Euro auf, kann der Kunde einen kostenlosen Warnhinweis verlangen.
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