Der BITKOM gibt zu bedenken, dass bei einer Online-Durchsuchung in hohem Maße Daten Unschuldiger betroffen sein könnten. „Das gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen“, erklärt Rohleder. Der aktuelle Gesetzentwurf lässt digitale Razzien nicht nur auf PCs möglicher Terroristen zu. Ein direkter Zugriff auf Server von E-Mail-Anbietern wäre ebenfalls denkbar. „Eine digitale Hintertür für die Polizei könnte prinzipiell auch missbraucht werden“, gibt der BITKOM-Hauptgeschäftsführer zu bedenken. Zudem dürften Anbieter von Virenscannern und anderer PC-Programme nicht gezwungen werden, eine Polizei-Schnittstelle einzubauen. „Das international hohe Renommee deutscher Anbieter von Sicherheitssoftware wäre in Gefahr.“
Eine Online-Durchsuchung würde laut BITKOM weit umfangreicher in sensible Firmendaten und die private Lebensführung eingreifen als die Telefonüberwachung. „Ein Gesetzesentwurf müsste hier besonders hohe Hürden setzen“, so Rohleder. „Das ist bisher nicht erkennbar.“