Durch Störsender würden auch keine Notrufe mehr abgesetzt werden können. Justizangestellte könnten ihr Mobiltelefon ebenfalls nicht mehr nutzen. Zudem können die Gefangenen auf andere Geräte ausweichen. Handelsübliche Sprechfunkgeräte oder manipulierte Minisender werden von Handy-Blockern nicht automatisch erfasst, weil sie auf anderen Frequenzen senden. "Wenn die Haftanstalten alle Funkfrequenzen blockieren, funktioniert aber auch der Fernseh- und Radioempfang nicht mehr." Für die Störung von Mobilfunknetzen gibt es bisher keine gesetzliche Grundlage.
Handy-Blocker sind im Gefängnis untauglich
Baden-Württemberg plant Störsender / BITKOM empfiehlt andere Maßnahmen gegen Handy-Missbrauch
Durch Störsender würden auch keine Notrufe mehr abgesetzt werden können. Justizangestellte könnten ihr Mobiltelefon ebenfalls nicht mehr nutzen. Zudem können die Gefangenen auf andere Geräte ausweichen. Handelsübliche Sprechfunkgeräte oder manipulierte Minisender werden von Handy-Blockern nicht automatisch erfasst, weil sie auf anderen Frequenzen senden. "Wenn die Haftanstalten alle Funkfrequenzen blockieren, funktioniert aber auch der Fernseh- und Radioempfang nicht mehr." Für die Störung von Mobilfunknetzen gibt es bisher keine gesetzliche Grundlage.