Die Richtlinien sollten die Mitarbeiter explizit darauf hinweisen, was gesetzlich zulässig und was verboten ist. Rechtlich unzulässig sind beispielsweise vorsätzlich geschäfts- oder rufschädigende Äußerungen, Drohungen oder Beleidigungen. Die Grenze zu kritischen, aber noch von der Meinungsfreiheit gedeckten Aussagen ist allerdings fließend. Eine Abmahnung oder Kündigung kann das Unternehmen wegen kritischer Aussagen nicht aussprechen. Gleichzeitig ist es wichtig, den Mitarbeitern die Bedeutung ihrer Äußerungen in sozialen Medien für die Entwicklung des Unternehmens bewusst zu machen.
"Social Media Guidelines schützen einerseits sowohl das Unternehmen als auch die Mitarbeiter und helfen andererseits, das Potenzial sozialer Medien optimal auszuschöpfen", erläutert Berg den Nutzen für beide Seiten. Die genaue Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Unternehmen ab. Sie sollte abgestimmt sein auf die Unternehmenswerte, die Firmenkultur und das Markenbild und im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Im Idealfall bauen solche Richtlinien auf einer Social Media-Strategie und den damit verbundenen Zielen auf.
Die Publikation "Social Media Guidelines - Tipps für Unternehmen" steht auf der BITKOM-Website unter www.bitkom.org/publikationen zum Download bereit.