Eine harte Linie fährt in dieser Frage der EU-Ministerrat. Während sich EU-Kommission und EU-Parlament einig sind, dass die Mitgliedstaaten die Investitions- und Betriebskosten für die Speicherung in vollem Umfang tragen müssen, will der Ministerrat eine etwaige Entschädigung der Unternehmen jedem Mitgliedstaat selbst überlassen. "Unterschiedliche Regelungen für die Entschädigung in der EU führen zu Wettbewerbsverzerrungen", warnte Rohleder. Innenminister Wolfgang Schäuble kündigte bereits an, dass sich der deutsche Staat nicht an den Kosten der Datenspeicherung beteiligen wolle. Rohleder: "Die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist eine ureigene Aufgabe des Staates. Wer daran etwas ändert, verstößt in Deutschland gegen die Verfassung."
Ein weiterer Streitpunkt ist die Speicherdauer. Kommission und Parlament sehen ein Jahr als absolute Obergrenze an, während der Rat die Möglichkeit einer zweijährigen Speicherung verankern will, was zusätzliche Kosten verursachen würde. Eine Studie des BITKOM belegt, dass Ermittler in der Praxis kaum auf Daten zugreifen, die älter als sechs Monate sind. Der BITKOM hält daher eine Begrenzung jeglicher Speicherpflichten auf höchstens sechs Monate für sinnvoll.
Bei der Suche nach einem Kompromiss wollen die Fraktionsvorsitzenden der großen Volksparteien dem Ministerrat offenbar in letzter Minute Zugeständnisse machen. "Sachfragen dürfen nicht einem Machtspiel zwischen Parlament und Rat zum Opfer fallen", sagte Rohleder. Das Europäische Parlament habe die Verantwortung, 450 Millionen EU-Bürger und die verpflichteten Unternehmen vor unverhältnismäßigen Beschränkungen ihrer Freiheitsrechte zu schützen.