Schon 2012 hat die Politik Kassen und Ärzte aufgefordert, sich darüber zu verständigen, welche telemedizinischen Leistungen künftig als Regelleistungen der GKV erstattungsfähig sein sollen. Bisher hat es dabei jedoch keine Fortschritte gegeben. Nun will sich das Gesundheitsministerium selbst stärker als bisher in den Entscheidungsprozess zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft einschalten.
Der BITKOM sieht im Regierungsentwurf zum E-Health-Gesetz deutliche Verbesserungen für die Patienten. An wichtigen Punkten bleibt der Entwurf jedoch hinter den Möglichkeiten zurück.
So ist unklar, wie ein gemeinsames Gesundheitsnetz geschaffen werden soll. Parallelstrukturen, wie sie in der Vergangenheit von der Kassenärztlichen Vereinigung, dem Hausärzteverband und anderen Einrichtungen der Selbstverwaltung aufgebaut wurden, bleiben erhalten und die Nutzung wird für eine Übergangszeit sogar noch finanziell gefördert. "Wir brauchen aber schnellstmöglich ein gemeinsames Netz für das Gesundheitswesen. Nur so können wichtige Informationen zur Behandlung von Patienten verlässlich und sicher ausgetauscht werden", betonte Mentzinis.
Wichtige Verbesserungen gibt es beim Medikationsplan. Der Plan soll dem Arzt bei Patienten, die mindestens drei Arzneimittel einnehmen, einen Überblick verschaffen und so helfen, unerwünschte Wechselwirkungen auszuschließen. Dass der Übergang vom Papierplan zur tagesaktuellen elektronischen Übersicht nun im Gesetz verbindlicher geregelt ist, begrüßt der BITKOM. "Das kann diesem wichtigen Projekt, das jedes Jahr tausende von Menschenleben retten wird, zum Erfolg verhelfen", so Mentzinis. "Es muss aber auch sichergestellt werden, dass das Gesundheitsnetz zügig aufgebaut wird, damit sich die behandelnden Ärzte darauf verlassen können, dass der Medikationsplan vollständig und richtig ist."