Im Februar 2016 hatte die EU-Kommission ihren ersten Entwurf des neuen Abkommens vorgelegt. Es ist die Nachfolgeregelung des Safe Harbor Abkommens, das vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde. „Das Privacy Shield bringt gegenüber dem Safe Harbor Abkommen substanzielle Verbesserungen beim Datenschutz“, sagte Dehmel. Auf Empfehlung der Datenschutzaufsichtsbehörden (Artikel-29-Gruppe) und des EU-Datenschutzbeauftragten wurde der Wortlaut des Privacy Shields von den beiden Seiten noch einmal überarbeitet und konkretisiert. Insbesondere bei der Löschpflicht und der Regelung zur Weitergabe von Daten an Dritte wurde nachgebessert. Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck der Verarbeitung notwendig ist. Eine längere Speicherung der Daten und deren Weiterverarbeitung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel für Forschungszwecke. Auch enthält das Privacy Shield jetzt zusätzliche Klarstellungen von den US-Behörden zur massenhaften Speicherung von Daten. Dehmel: „Beide Verhandlungspartner haben Unklarheiten aus dem Weg geräumt. Das schafft eine gute Basis für die zukünftige Zusammenarbeit beim Datenschutz zwischen der EU und den USA.“
Bitkom begrüßt Zustimmung zum Privacy Shield
Mitgliedsstaaten stimmen verbessertem Text der Vereinbarung zu / Abkommen ist wichtige Grundlage für Datentransfers von Unternehmen
Im Februar 2016 hatte die EU-Kommission ihren ersten Entwurf des neuen Abkommens vorgelegt. Es ist die Nachfolgeregelung des Safe Harbor Abkommens, das vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde. „Das Privacy Shield bringt gegenüber dem Safe Harbor Abkommen substanzielle Verbesserungen beim Datenschutz“, sagte Dehmel. Auf Empfehlung der Datenschutzaufsichtsbehörden (Artikel-29-Gruppe) und des EU-Datenschutzbeauftragten wurde der Wortlaut des Privacy Shields von den beiden Seiten noch einmal überarbeitet und konkretisiert. Insbesondere bei der Löschpflicht und der Regelung zur Weitergabe von Daten an Dritte wurde nachgebessert. Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck der Verarbeitung notwendig ist. Eine längere Speicherung der Daten und deren Weiterverarbeitung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel für Forschungszwecke. Auch enthält das Privacy Shield jetzt zusätzliche Klarstellungen von den US-Behörden zur massenhaften Speicherung von Daten. Dehmel: „Beide Verhandlungspartner haben Unklarheiten aus dem Weg geräumt. Das schafft eine gute Basis für die zukünftige Zusammenarbeit beim Datenschutz zwischen der EU und den USA.“