Die heute beschlossene Version sieht vor, dass Mitgliedstaaten ihre Unternehmen zur Speicherung von Verbindungsdaten für sechs bis 24 Monate verpflichten. Betroffen sind Telefon-, Fax-, SMS-, Internet- und E-Mailverbindungen. "Wir erwarten, dass die Speicherdauer in Deutschland nicht über sechs Monate hinausgeht", sagte Rohleder. "Die Ermittler haben hierzulande selbst betont, dass eine Speicherdauer von sechs Monaten für eine effektive Verbrechensbekämpfung ausreicht. Das belegt auch eine wissenschaftliche Studie."
Ob die Mitgliedstaaten für die bei den Telekommunikationsanbietern entstehenden Kosten aufkommen, bleibt ihnen selbst überlassen. "Die ITK-Branche fordert die Bundesregierung auf, die Unternehmen in Deutschland für die Speicherung in vollem Umfang zu entschädigen. Der Staat darf die Unternehmen nicht zu unbezahlten Hilfs-Sheriffs machen", sagte Rohleder. Die Gewährleistung der inneren Sicherheit sei eine ureigene Aufgabe des Staates. "Alles andere halten wir für verfassungswidrig." Zudem würden unterschiedliche Regelungen innerhalb der EU zu Wettbewerbsverzerrungen führen.