"Wir gehen davon aus, dass rechtsstaatliche Prinzipien auch im Internet gelten und nicht ausgehebelt werden", sagt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). "Online-Durchsuchungen greifen sehr viel tiefer in die private und geschäftliche Vertrauenssphäre ein als etwa die Telefonüberwachung. Hier muss die richtige Balance zwischen individuellen Freiheitsrechten und gesellschaftlichen Schutzrechten erst noch gefunden werden." Das Bundesverfassungsgericht könne dabei sicher unterstützend wirken.
Ein vor kurzem bekannt gewordener Gesetzentwurf würde dem Bundeskriminalamt digitale Razzien nicht nur auf PCs möglicher Terroristen erlauben. Ebenfalls denkbar wäre ein direkter Zugriff auf die Zentralrechner von E-Mail-Anbietern.
Würden zudem Anbieter von Sicherheitssoftware wie Virenscannern gezwungen, spezielle Schnittstellen zu den Sicherheitsbehörden einzubauen, so entstünden dadurch zusätzliche Risiken. Zum einen könnten diese digitalen Hintertüren prinzipiell von Kriminellen missbraucht werden. Außerdem würde dadurch das international hohe Renommee deutscher Anbieter von Sicherheitssoftware gefährdet, meint BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "In der Diskussion all dieser Punkte stehen wir noch ganz am Anfang. Sie sollte schnell, aber nicht überhastet und mit dem notwendigen technischen Sachverstand geführt werden. Den stellt der BITKOM gerne zur Verfügung."