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BITKOM begrüßt geplante Kostenerstattungsregeln für Telekommunikations-Überwachung

Rohleder begrüßt Parlaments-Beschluss: richtige Richtung

(PresseBox) (Berlin, )
Gegensätzliche Bundesrats-Initiative bereitet der Branche Sorgen

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), begrüßt den Beschluss des Bundestages in seiner heutigen Sitzung, im neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) eine staatliche Erstattung der durch Telekommunikations-Überwachungsmaßnahmen anfallenden Kosten einzuführen. "Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung", lobt Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung. "Die öffentliche Sicherheit ist ein hohes Gut, zu dem auch die Wirtschaft ihren Beitrag leisten will. Allerdings werden die TK-Unternehmen durch die ständig wachsende Zahl der Auflagen für die öffentliche Sicherheit inzwischen über die Maßen belastet. Es war dringend erforderlich, dass zumindest ein Teil dieser Kosten vom Staat ausgeglichen wird."

Die einzelnen Unternehmen müssen bis zu dreistellige Millionenbeträge aufbringen, um alle Auflagen zu erfüllen, die es Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden erlauben, die Telekommunikation von Verdächtigen zu überwachen und Verbindungsdaten abzurufen. Für die Bearbeitung der Anfragen werden zum Teil Dutzende Mitarbeiter beschäftigt. "Die Kosten dieser Inanspruchnahme privater Unternehmen für rein staatliche Zwecke soll nun künftig zumindest zum Teil ausgeglichen werden", erklärt Rohleder. Die genaue Höhe der Erstattung wird erst in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. In jedem Fall ausgeklammert bleiben auch nach der neuen Regelung allerdings die besonders hohen Investitionskosten für die technischen Anlagen. "Angesichts immer neuer Anforderungen ist auch dies auf Dauer nicht tragbar", betont Rohleder.

Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss allerdings zunächst noch der Bundesrat zustimmen. Hier befürchtet Rohleder Widerstand gegen die Vorlage des Bundestages. "Ich hoffe aber, dass sich auch bei der Mehrheit der Länder die Erkenntnis durchsetzt, dass eine Kostenerstattung für diese Wahrnehmung staatlicher Aufgaben verfassungsrechtlich geboten ist", sagt Rohleder. Eine Beteiligung der staatlichen Stellen an den enormen Kosten könne zudem dazu beitragen, die schweren Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger auf die wirklich erforderlichen Fälle zu begrenzen. Schließlich zeige auch der internationale Vergleich, dass die alleinige Kostentragungspflicht der Unternehmen in Deutschland die große Ausnahme ist.

Mit Sorge beobachtet der BITKOM vor diesem Hintergrund, dass parallel die Länder Hessen und Bayern im Bundesrat einen gemeinsamen Gesetzesantrag zur nochmaligen Verschärfung der Telekommunikations-Überwachung eingebracht haben, über den heute im Bundesrat entschieden wird. Danach soll künftig schon bei geringfügigen Straftaten ein Abhören erlaubt sein; zudem soll die Unentgeltlichkeit für Auskunftspflichten der Unternehmen festgeschrieben werden. Rohleder: "Dieser Antrag steht im diametralen Widerspruch zur Tendenz im neuen Telekommunikationsgesetz. Wir hoffen, dass der Bundesrat den Länderantrag zurückweist, um nicht die Verhältnismäßigkeit der Freiheitseingriffe und der Belastungen der Unternehmen zu gefährden."
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