Damit es keine Überraschungen beim Online-Kauf gibt, hat der BITKOM fünf Tipps für das Shopping im Internet zusammengestellt:
1. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Lassen Sie sich von knalligen Webseiten nicht beeindrucken. Zeichen für die Seriosität eines Online-Geschäfts sind zunächst ein Impressum mit voller Anschrift und Nennung des Geschäftsführers bzw. Inhabers, kostengünstige Service-Telefonnummern, dazu verständliche Geschäftsbedingungen (AGB). Auch sollten mögliche Versandarten, Transportkosten und Lieferzeiten klar genannt werden. Viele Shops werden von unabhängigen Experten geprüft und erhalten dafür ein Zertifikat oder Siegel. Einige Beispiele: TÜV Süd („s@fer-shopping“), Trusted Shops, EHI („Geprüfter Online-Shop“) und IPS („internet privacy standards“).
Mit die wirksamste Kontrolle üben letztlich aber die Kunden selbst aus. Auf zahlreichen Shopping-, Preisvergleich- und Auktionsseiten können Kunden die Online-Verkäufer beurteilen. Wer gute Bewertungen bekommt, rückt als Händler in die engere Wahl.
2. Sicher bezahlen
Vertrauliche Bank- und Kreditkarten-Daten müssen über eine sichere Internetverbindung übertragen werden. Das ist erkennbar an den Buchstaben „https“ in der Adresse der Web-Seite und einem Schloss- oder Schlüssel-Symbol in der Statusleiste des Browsers. Man kann per Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte zahlen. Es gibt auch renommierte Bezahl-Services zur Kaufabwicklung, bei denen die Kontodaten nur einmal hinterlegt werden. Vorkasse per Überweisung ist zwar weit verbreitet, aber riskanter.
3. Von Zusatz-Leistungen profitieren
Ein Pluspunkt sind zusätzliche Sicherheiten, etwa ein Treuhandservice bei Online-Versteigerungen. Manche Internet-Läden offerieren eine Geld-zurück-Garantie: Ein Dienstleister überweist das Geld zurück, falls der Händler nicht liefert.
4. Die wichtigsten Dinge dokumentieren
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Einkauf dokumentieren: Dazu am besten die einzelnen Bestell-Schritte inklusive Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrucken oder speichern. E-Mails, in denen der Händler die Order bestätigt, sollten Kunden ebenfalls aufbewahren.
5. Im Fall der Fälle: Widerrufsrecht nutzen
Die Ware ist gerade geliefert, doch sie hält nicht, was versprochen wurde? Binnen zwei Wochen darf die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt werden, dann muss der Kaufpreis erstattet werden – und auch die Rücksende-Kosten, wenn der Artikel mehr als 40 Euro gekostet hat.