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Wettbewerbliche Schieflage im Paketmarkt nicht beseitigt

Bundestag beschließt Postgesetz-Änderungen

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bundestag hat heute Änderungen des Postgesetztes beschlossen, die die Marktmacht der Deutschen Post zwar eingrenzen, die wettbewerbliche Schieflage im Paketmarkt jedoch nicht beseitigen. Die Deutsche Post kann weiterhin – nun sogar gesetzlich festgeschrieben – ihre Kosten im wettbewerbsintensiven Paketmarkt über das staatlich regulierte Briefporto refinanzieren. Dies ist ihren Wettbewerbern nicht möglich. Über die überhöhten Briefporti erhält sie eine zusätzliche Gewinnmarge, die sie in den Paketbereich investieren kann, ohne diese Investitionen über die Paketpreise verdienen zu müssen. Die Chance für die saubere Trennung zwischen dem regulierten Briefbereich und dem wettbewerblichen Paketmarkt wird diesmal vertan.

Die beschlossenen Änderungen bieten keine echte Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im Paketmarkt:

1. Die Genehmigungspraxis der Bundesnetzagentur, die die Briefportoerhöhungen der Deutschen Post in den Jahren 2015 und 2019 ermöglichte, wird nun nachträglich legalisiert. Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Verwaltungsgericht Köln haben diese Praxis in ihren Urteilen als rechtswidrig eingestuft. Der Deutschen Post wird damit im regulierten Briefbereich mehr als das Dreifache der durchschnittlichen Eigenkapitalrendite der DAX-30-Unternehmen zugebilligt.

2. Die beabsichtigte Trennung der Märkte Brief und Paket wird leider nicht konsequent umgesetzt. Über die Verbundzustellung kann die Deutsche Post weiterhin Kosten im Paketbereich über die Briefporti abdecken. In der überwiegenden Mehrheit der Briefzustellbezirke stellt die Deutsche Post Briefe, Pakete und Päckchen im Verbund zu, was grundsätzlich sinnvoll ist. Dafür müssen aber die Kosten in den Bereichen Brief und Paket sauber getrennt werden, was die neue Regelung nicht erreicht.

3. Da die Paketdienstleister keine Vorleistungen der Deutschen Post in Anspruch nehmen, hat die Neuregelung des Themas Preis-Kosten-Schere für sie keine Bedeutung.

„Die Postgesetz-Änderungen sind zu unausgewogen zulasten des Wettbewerbs im Paketmarkt formuliert und stehen nicht mit den Zielsetzungen im Koalitionsvertrag im Einklang“, erklärt Marten Bosselmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik. Sie unterlaufen das Effizienzgebot des Postgesetzes und ebenso zentrale EU-rechtliche Vorgaben.

„Längst sichern alle Paketdienste gemeinsam die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Paketdienstleistungen – von der Hallig bis zur Alm, auf dem Land und in der Stadt. Sie investieren massiv in Zukunftsthemen“, so Marten Bosselmann. Dazu zählen gute Arbeitskräfte, die Optimierung der Arbeitsbedingungen, Digitalisierungsprozesse, alternative Antriebstechnologien, eine immer nachhaltigere und effizientere Stadtlogistik und vieles mehr. Diese notwendigen Investitionen sind nur möglich, wenn sie auf dem Markt refinanzierbar sind. „Die Voraussetzungen müssen daher für alle Marktbeteiligten gleich sein – zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Innovationskraft der Unternehmen. Umso unerlässlicher ist die angekündigte große Postgesetz-Novelle in der nächsten Legislaturperiode.“

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BIEK - Bundesverband Paket und Expresslogistik

Der 1982 gegründete Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) ist die politische Interessenvertretung führender Anbieter von Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen in Deutschland. In Zusammenarbeit mit ihren Partnern - rund 3.500 kleinen und mittelständischen Logistikunternehmen - bieten die Mitgliedsunternehmen DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS ihren Kunden eine flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm, in der Stadt und auf dem Land. Die gesamte Branche in Deutschland realisiert derzeit jährliche Umsätze in Höhe von 21,3 Milliarden Euro, beschäftigt rund 250.000 Mitarbeiter und befördert mehr als 3,65 Milliarden Sendungen pro Jahr.

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