Die Veränderungen des Energiesammelgesetzes betreffen insbesondere die Regelungen zur EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung. Im dritten Vortrag der BHKW-Jahreskonferenz 2019 wird Rechtsanwalt Ulf Jacobshagen von der Sozietät Becker Büttner Held (BBH) die neuen Regelungen erläutern. Außerdem wird praxisnah auf die Neuregelungen beim Schätzen und Messen der EEG-Umlage eingegangen.
Eine kurze Vorschau auf die geplante Novelle des Energie- und Stromsteuergesetz zum 1. Juli 2019 ergänzt den juristischen Themenfokus, der durch einige neue Urteile zum Begriff der Kundenanlage abgerundet wird.
Insgesamt 17 Fachvorträge und eine Diskussionsrunde mit Herrn Thorsten Herdan vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) stehen auf dem Programm der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des BHKW-Jahreskongresses. Die Pausen sowie die Abendveranstaltung ermöglichen den Teilnehmenden, neue Kontakte zu knüpfen und ausstellende Unternehmen zu besuchen.