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Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Gut ausgeleuchtet – sicher ankommen

Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) klärt über Verwendung von Tagfahr- und Abblendlicht auf

(PresseBox) (Mainz, )
November in Deutschland. Die Herbstsonne steht schon tief am Abendhimmel, die Laubblätter der Bäume leuchten goldgelb, in einer Talsenke zieht leichter Abendnebel auf. So malerisch schön die abendliche Fahrt in den Feierabend auch ist, sie darf nicht über die bestehenden Gefahren beim Autofahren in der Herbstzeit hinwegtäuschen. „Sehen und gesehen werden – das ist das A und O für eine sichere Fahrt im Straßenverkehr. Damit Pendler und Dienstreisende ihren Bestimmungsort unfallfrei erreichen, sind einige Dinge zu beachten“, sagt Ulrich Zilz von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Er informiert über die wichtigsten Punkte zur Fahrzeugbeleuchtung.

Sicht gibt Sicherheit
Fällt der Berufsverkehr wieder in die noch dunklen Morgen- und Abendstunden erkennt man vielfach defekte Autoleuchten bei anderen Fahrzeugen. „Gute Sicht bedeutet Sicherheit. Daher sollten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer Abblend-, Fern- und Tagfahrlicht, die Blinker sowie Nebel- und Bremsleuchten sorgfältig und regelmäßig prüfen“, empfiehlt Zilz. Ist eine Glühlampe eines Scheinwerfers defekt, folgt in kurzer Zeit meist auch die andere Lampe. „Am besten tauscht man beide Lampen gleichzeitig aus. Damit verhindert man außerdem unterschiedliche Lichtstärken oder –farben, würde man nur ein Exemplar ersetzen“, sagt der Experte. Übrigens: Auch Fahrradfahrerinnen und -fahrer sollten ihren fahrbaren Untersatz regelmäßig überprüfen und auf eine gut sichtbare Beleuchtung achten. Warnwesten oder Reflektorstreifen tragen zusätzlich dazu bei, von anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern besser gesehen und damit rechtzeitig wahrgenommen zu werden.
 
Auch tagsüber „Licht an“
Als Übergangsjahreszeit ist der Herbst durch unbeständige Witterungsverhältnisse gekennzeichnet. Eben noch ein sonniger Indian Summer, plötzlich dichter Nebel oder nasses und trübes Schmuddel-Wetter. „Wer mit dem Auto unterwegs ist muss sich hierauf einstellen und sollten daher stets das Abblendlicht einschalten – nicht nur während der Dämmerung und in der Nacht“, rät Zilz. In vielen Nachbarländern Deutschlands sei dies sogar ganzjährig gesetzlich vorgeschrieben und werde bei Nichtbeachtung mit Bußgeldern geahndet. „Das gilt zum Beispiel für Dänemark, Polen, die Tschechische Republik sowie die Schweiz“, weiß der BGHM-Fachmann. Ein eingeschaltetes Abblendlicht senke zudem nachweisbar das Risiko von Verkehrsunfällen. „Bei Nebel sind Nebelscheinwerfer ratsam. Aber die Nebelschlussleuchte darf erst ab einer Sichtweite von unter 50 Metern eingeschaltet werden“´, betont Zilz.

Das vor fünf Jahren in Deutschland eingeführte Tagfahrlicht unterscheidet sich vom Abblendlicht und darf nicht damit verwechselt werden. Es schaltet sich bei neueren Fahrzeugen automatisch bei eingeschalteter Zündung eines Fahrzeugs ein. Die Tagfahrleuchten strahlen jedoch nur in Fahrtrichtung – die Rückfahrleuchten brennen nicht. Ein spezieller Dämmerungssensor schaltet bei schwachen Lichtverhältnissen automatisch das Abblendlicht ein. Unter Umständen unterbleibt dieses automatische Umstellen – beispielsweise bei Nebel. „Daher sollten Fahrzeugführerinnen und –führer das Abblendlicht stets manuell einschalten und sich nicht allein auf automatische Fahrzeugelektronik verlassen“, empfiehl Zilz.

Auf die Einstellung kommt es an
Das beste Abblendlicht nützt jedoch nichts, wenn es nicht richtig eingestellt ist. Im Gegenteil: Falsch justierte Autoscheinwerfer können zum Beispiel entgegenkommende Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer blenden und somit zu einer Gefährdung führen. Gleichzeitig leuchtet dann der Lichtkegel die Fahrbahn nur ungenügend aus. Bei einer Fahrt in den Urlaub sollte der schwer beladene Kofferraum berücksichtigt werden: Die Leuchtweitenregulierung der Scheinwerfer sollte auf die Beladung entsprechend eingestellt sein.

Fahren mit Durchblick

Die Autoscheiben schnell mal beim Tanken zu reinigen – daran denken viele Autofahrerinnen und -fahrer. Doch der BGHM-Fachmann betont: „Die Scheinwerfer und Blinker bleiben dabei leider oft unbeachtet. Doch gerade auf Scheinwerfer- und Blinkergläsern setzen sich Reste von Schmutz und Spritzwasser besonders stark ab und reduzieren die Leuchtkraft.“ Regelmäßiges Reinigen sorge daher auch bei der Fahrzeugbeleuchtung für besseren „Durchblick“.

Die Scheibenwischer sollten ebenso überprüft werden. Ziehen sie Schlieren oder erzeugen einen Schleier auf der Windschutzscheibe, sollten Autofahrerinnen und -fahrer die Wischblätter ersetzen. „Ein Scheibenwischer bewegt sich während seiner Einsatzdauer über eine Viertelmillion Mal und muss Temperaturschwankungen von bis zu 100 Grad aushalten“, berichtet Zilz. Dies sollte bei der Wahl des richtigen Wischblatts berücksichtig werden. Des Weiteren sollte für den Herbst und Winter das Wischwasser über einen ausreichenden Frostschutz verfügen.

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Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben - Prävention, Rehabilitation und Entschädigung - ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM den Versicherungsschutz von über 4,7 Mio. Beschäftigten in den mehr als 218.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall.

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