Vom kleinen Sparverein bis zum bundesweiten Automobilclub sind in Österreich insgesamt rund 100.000 Vereine mit unterschiedlichsten Zielen aktiv. Die von den Vereinsbehörden vor Ort verwalteten und gewarteten Datensätze wurden im ZVR in einer modernen und leistungsstarken Web-Applikation vereinheitlicht. Der für die organisatorische Umsetzung des ZVR verantwortliche Thomas Halwachs vom BMI hebt die Herausforderungen an sein Team und BEKO Informatik hervor: „Zunächst galt es, die verschiedenen Wünsche und Anforderungen der involvierten Behörden auf Landes- und Bundesebene zu koordinieren und umzusetzen. Dass uns das gelungen ist, zeigen die durchwegs positiven Reaktionen aus den Bundesländern. Das ZVR präsentiert sich heute gleichzeitig als modernes Tool der Verwaltung und Serviceleistung für den Bürger, der jederzeit einen gebührenfreien Vereinsregisterauszug im Internet abrufen kann.“
Datenbank-Know-how von BEKO
BEKO wurde mit der Unterstützung bei der Entwicklung des ZVR im Hinblick auf Design, Programmierung, Optimierung bis hin zum Test beauftragt. Thomas Halwachs umreißt das breite Leistungsspektrum von BEKO: „Allein wenn man die Datenmigration betrachtet – immerhin gab es bei den Vereinsbehörden vor Ort sehr verschiedene Standards, vom Papierakt bis zur Excel-Tabelle – wird klar, wie wichtig die Mitarbeit eines erfahrenen Datenbankspezialisten wie BEKO war. Darüber hinaus mussten differenzierte Zugriffsberechtigungen, Statistikverwaltungen, Office-Funktionen und vieles mehr implementiert werden. Auch wenn das ZVR zentral im BMI betrieben wird, so erfolgt die Führung und Verwaltung der Register weiterhin vor Ort durch die regionalen Vereinsbehörden. Das ZVR ist ein modernes Tool: leistungsstark, sicher, einfach in der Verwaltung und im Handling. BEKO hat uns dabei höchst kompetent, engagiert und flexibel unterstützt.“
Service und Transparenz für Vereine
Seit 1. Jänner 2006 kann jedermann einen Vereinsregisterauszug eines nach seinem Namen oder seiner ZVR-Zahl bekannten Vereins gebührenfrei unter http://zvr.bmi.gv.at abfragen. Die ZVR-Zahl muss von den Vereinen seit 1. April 2006 im Rechtsverkehr verpflichtend geführt werden. Benötigt wird der Vereinsregisterauszug bei zahlreichen alltäglichen Rechtsgeschäften, wie etwa der Eröffnung eines Bankkontos. Die Online-Einzelabfrage im ZVR unterliegt selbstverständlich den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.