Was die Novelle bringt – und was noch fehlt
Positiv zu bewerten ist die Anhebung der Umsatzschwellen in der Fusionskontrolle (§ 35 GWB). Gleiches gilt für die Entfristung der Erleichterung verlagswirtschaftlicher Kooperationen in § 30 Abs. 2b GWB, die zudem auf private Rundfunkveranstalter ausgeweitet wird. BDZV und MVFP begrüßen schließlich Änderungen bei der Sanierungsfusion (§ 36 GWB), die nun für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage jeder Größe gilt und auch die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen einschließt.
Die zunehmend existenziellen Herausforderungen für die private Presse aus der digitalen Transformation werden jedoch nicht wirklich adressiert. Während Zeitungen und Zeitschriften im Durchschnitt schon heute mehr als die Hälfte ihrer Leserinnen und Leser allein mit digitalen Angeboten erreichen dürften, sind die gedruckten Ausgaben publizistisch wie ökonomisch weiterhin unverzichtbar, werden aber durch ein nicht mehr zeitgemäßes Pressekartellrecht daran gehindert, die nötigen Effizienzen zu heben. Mit Blick auf die gedruckte Presse sind folgende Maßnahmen im GWB dringend erforderlich:
- Die digitale Substitution und der intermediale Wettbewerbsdruck auf die Werbe- und Vertriebsmärkte gedruckter Zeitungen und Zeitschriften ist im Kartellrecht zwingend zu berücksichtigen, auch schon bei der Marktabgrenzung.
- Kooperationen der Verlage sind auch im redaktionellen Bereich zu ermöglichen, wenn die Unabhängigkeit der Redaktionen gewahrt bleibt.
- Streichung der Presserechenklausel, die allein für Presseunternehmen die maßgeblichen Umsätze fiktiv erhöht. Das erschwert es, wirtschaftlich überlebensfähige Presseunternehmen zu bilden.
- Neben der sehr zu begrüßenden Ausweitung des Anwendungsbereichs der Sanierungsfusion müssen auch die inhaltlichen Hürden für solche Zusammenschlüsse im Gesetz auf ein praktikables Niveau abgeschwächt werden.
Dringender Handlungsbedarf
BDZV und MVFP appellieren an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die Novelle im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachzubessern. Die digitale Transformation der Presse ist von essenzieller Bedeutung für unsere freie, informierte und demokratische Gesellschaft. Das Kartellrecht sollte diese Transformation aktiv unterstützen.