Außerdem bemängelt das bayerische Handwerk, dass künftig für Güter des Nahversorgungsbedarfs eine Verkaufsfläche von 1200 m² in allen Gemeinden zulässig ist. Der BHT begrüßt andererseits, dass Einzelhandelsgroßprojekte künftig nur noch in integrierten Lagen zulässig sein sollen. Einzelhandelsgroßprojekte auf der "grünen Wiese" sind demnach in der Regel unzulässig.
Bayerisches Handwerk zum Landesentwicklungsprogramm
BHT befürchtet, dass Bayern von Discountern überzogen wird
Außerdem bemängelt das bayerische Handwerk, dass künftig für Güter des Nahversorgungsbedarfs eine Verkaufsfläche von 1200 m² in allen Gemeinden zulässig ist. Der BHT begrüßt andererseits, dass Einzelhandelsgroßprojekte künftig nur noch in integrierten Lagen zulässig sein sollen. Einzelhandelsgroßprojekte auf der "grünen Wiese" sind demnach in der Regel unzulässig.