Positiv bewertet der BHT-Präsident die angekündigten Verbesserungen bei Unternehmens-, Einkommen- und Erbschaftssteuer sowie das Bekenntnis, den Gesamtbeitrag zu den Sozialversicherungen unter 40 Prozent zu halten, mit der geplanten weitgehenden Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Arbeitskosten und der beabsichtigten Prüfung eines zielgenauen Leistungsrechts bei der Unfallversicherung. Erfreulich ist auch „die Anerkennung des hohen Qualitätsstandards, der guten Ausbildungsleistung und der nachhaltig erfolgreichen Existenzgründungen mit dem Meisterbrief als Ausweis hoher Qualität“, wie im Koalitionsvertrag formuliert wird. „Das Handwerk zu stärken und dafür zu sorgen, dass sein besonderer Stellenwert auf europäischer Ebene besser anerkannt und geschützt wird, ist ein lobenswerter Ansatz“, betont der BHT-Präsident. Kritisch sei aus Sicht des Handwerks allerdings, dass hinsichtlich der Mehrwertsteuer vorerst nur Beherbergungsleistungen entlastet werden sollen. „Die Entlastung muss für alle arbeitsintensiven Dienstleistungen gleichermaßen gelten“, fordert Traublinger.
Bayerisches Handwerk zum Koalitionsvertrag
Traublinger: "Konkrete Maßnahmen müssen schnell folgen"
Positiv bewertet der BHT-Präsident die angekündigten Verbesserungen bei Unternehmens-, Einkommen- und Erbschaftssteuer sowie das Bekenntnis, den Gesamtbeitrag zu den Sozialversicherungen unter 40 Prozent zu halten, mit der geplanten weitgehenden Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Arbeitskosten und der beabsichtigten Prüfung eines zielgenauen Leistungsrechts bei der Unfallversicherung. Erfreulich ist auch „die Anerkennung des hohen Qualitätsstandards, der guten Ausbildungsleistung und der nachhaltig erfolgreichen Existenzgründungen mit dem Meisterbrief als Ausweis hoher Qualität“, wie im Koalitionsvertrag formuliert wird. „Das Handwerk zu stärken und dafür zu sorgen, dass sein besonderer Stellenwert auf europäischer Ebene besser anerkannt und geschützt wird, ist ein lobenswerter Ansatz“, betont der BHT-Präsident. Kritisch sei aus Sicht des Handwerks allerdings, dass hinsichtlich der Mehrwertsteuer vorerst nur Beherbergungsleistungen entlastet werden sollen. „Die Entlastung muss für alle arbeitsintensiven Dienstleistungen gleichermaßen gelten“, fordert Traublinger.