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Bayer AG

Außerordentliche Hauptversammlung in Berlin

Entscheidung über Squeeze-out bei Bayer Schering Pharma Barabfindung von 98,98 Euro je Aktie von Bayer Schering Pharma vorgeschlagen/ Integrationsprozess kommt gut voran

(PresseBox) (Leverkusen, )
Die Aktionäre der Bayer Schering Pharma AG entscheiden am heutigen Mittwoch auf einer außerordentlichen Hauptversammlung in Berlin über den so genannten Squeeze-out der Minderheitsaktionäre. Damit soll die Übernahme der ehemaligen Schering AG durch Bayer einen weiteren wichtigen Schritt vorangebracht werden.

Anfang Dezember 2006 hatte der Bayer-Konzern angekündigt, die noch ausstehenden Aktien von Bayer Schering Pharma durch einen Squeeze-out übernehmen zu wollen. In dem gesetzlich geregelten Verfahren sollen die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär Bayer Schering GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Bayer AG, übertragen werden. Die Bayer Schering GmbH hält zurzeit 96,2 Prozent am Grundkapital von Bayer Schering Pharma.

Die angemessene Barabfindung hat Bayer mit Hilfe von KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf 98,98 Euro je Schering-Aktie festgelegt. Die Angemessenheit dieses Betrages wurde vom gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer - der Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner GmbH - bestätigt.

Der Squeeze-out werde mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ins Handelsregister erfolgen, erläuterte Werner Baumann, Mitglied des Vorstands von Bayer Schering Pharma. Um nach dieser Eintragung die angemessene Barabfindung zu erhalten, müssten die Aktionäre nicht selbst tätig werden.
"Die Zahlung der Barabfindung auf Ihr Konto und die Umbuchung der Aktien wird von den Banken veranlasst werden. Die Abwicklung erfolgt für die Minderheitsaktionäre provisions- und spesenfrei", sagte Baumann. Mit der Abwicklung der auszuzahlenden Barabfindung wurde die Commerzbank AG beauftragt.

Baumann gab den Aktionären einen kurzen Überblick zum Stand des Integrationsprozesses. Die Zusammenführung des Geschäfts der Bayer Schering Pharma AG und der Pharma-Aktivitäten des Bayer-Teilkonzerns Bayer HealthCare auf Basis des bestehenden Beherrschungsvertrags schreite zügig voran. "Das Geschäftsmodell ist verabschiedet und wird Schritt für Schritt umgesetzt", so Baumann. Besonders wichtig sei, dass das Unternehmen es auch in dieser Phase geschafft habe, das operative Geschäft weiter erfolgreich voranzutreiben. Ein Beleg hierfür seien die im November 2006 veröffentlichten Quartalsergebnisse beider Unternehmensteile. "Wir konnten die operative Performance des Geschäfts auf dem hohen Niveau der Einzel-Organisationen halten", sagte Baumann.

Die ehemalige Schering AG firmiert seit dem 29. Dezember 2006 als "Bayer Schering Pharma AG". Das Unternehmen soll künftig gemeinsam mit dem bisherigen Pharmageschäft von Bayer als Division des Teilkonzerns Bayer HealthCare mit Sitz in Berlin geführt werden. Der Pro-forma-Umsatz der kombinierten Pharmageschäfte von Bayer und Schering auf Basis des Geschäftsjahrs 2005 belief sich auf über 9 Milliarden Euro. Bayer Schering Pharma wird weltweit unter den Top 10 der Anbieter von Pharma-Spezialitäten rangieren. Das Unternehmen ist bereits heute Weltmarktführer auf dem Gebiet der hormonellen Empfängnisverhütung und besitzt führende Positionen auf den Gebieten der Multiplen-Sklerose-Therapie, der Hämatologie und Kardiologie sowie der Onkologie und bei Kontrastmitteln. Außerdem ist das Unternehmen gut im Biotechnologie-Bereich aufgestellt und hat eine viel versprechende Forschungspipeline.

Wichtige Informationen:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien oder American Depositary Shares der Bayer Schering Pharma AG (ehemals Schering AG) dar.
Zum Zeitpunkt des Beginns des pflichtweisen Erwerbsangebots gegen Barabfindung wird die Bayer Schering GmbH (vormals Dritte BV GmbH) ein so genanntes Tender Offer Statement im Hinblick auf das pflichtweise Erwerbsangebot gegen Barabfindung bei der US-amerikanischen Wertpapieraufsicht (SEC) einreichen, und Bayer Schering Pharma wird ein so genanntes Solicitation/Recommendation Statement im Hinblick auf das pflichtweise Erwerbsangebot gegen Barabfindung bei der SEC einreichen.

Investoren und Inhabern von Aktien und American Depositary Shares der Bayer Schering Pharma AG (ehemals Schering AG) wird dringend empfohlen, das Tender Offer Statement, sowie alle sonstigen Dokumente, die bei der SEC hinsichtlich des pflichtweisen Erwerbsangebots gegen Barabfindung eingereicht werden, zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Investoren und Inhaber von Aktien und Depositary Shares der Bayer Schering Pharma AG (ehemals Schering AG) können diese Dokumente kostenlos auf der Website der SEC (http://www.sec.gov) oder auf der Website http://www.bayer.de einsehen.

Diese Presseinformation enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des Bayer-Konzerns beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die wir in unseren bei der Frankfurter Wertpapierbörse bzw. der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde (SEC) (inkl. auf Form 20-F) eingereichten Berichten beschrieben haben. Die Bayer AG und die Bayer Schering GmbH (vormals Dritte BV GmbH) übernehmen keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
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