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Gute Vorsätze 2021? Veränderte Umstände im Wohnungsbau

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Trotz der Coronapandemie hat der Wohnungsbausektor 2020 keine ernsthafte Pause eingelegt. Die Rahmenbedingungen waren dafür einfach zu günstig: die zahlreichen Fördermaßnahmen sowie die niedrigen Zinsen und der Mangel an ernsthaft attraktiveren Anlagemöglichkeiten auf der einen Seite, die ungebremst starke Nachfrage für Wohnraum und Wohneigentum auf der anderen Seite. Doch der Wegfall des reduzierten Mehrwertsteuersatzes ab Anfang 2021 und höhere Anforderungen an den Neubau verändern 2021 die Spielregeln. Andererseits gibt es auch neue Anreize für Bauherren.

Zu den Neuerungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gehört, dass private Bauherren ab 2021 nur noch Häuser bauen dürfen, die dem Niedrigstenergiestandard entsprechen. Es mus also mindestens eine Form von erneuerbaren Energien zur Energieversorgung genutzt werden. Außerdem muss der Primärenergieverbrauch generell auf einem möglichst niedrigen Niveau gehalten werden.

Um das zu erreichen, ist ein hochwertiger baulicher Wärmeschutz unabdingbar, konkret z. B. durch gute Dämmung oder hochwertige Fenster. Die Vermeidung von Wärmebrückenverlusten ist zentral.: Im Detail seien durch das neue GEG die technischen und baulichen Rahmenbedingungen beim Bau neuer Wohnhäuser noch anspruchsvoller geworden, so der Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V. (kurz: VQC)

Ein weiterer Punkt auf der „Sollseite“ ist, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent nur für Immobilien zum Tragen kam, die zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2020 fertig gestellt werden konnten. Hausherren, deren Haus innerhalb dieses Zeitraums fertiggestellt wurde, konnten so spürbar vom reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren – unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Somit fällt dieser handfeste finanzielle Vorteil 2021 weg.

Doch das Positive überwiegt: Man denke nur an die von der Bundesregierung verabschiedete Fristverlängerung für das Baukindergeld. Familien, die bis zum 31. März 2021 eine Immobilie – egal ob neu oder gebraucht – kaufen, können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW einen Antrag auf Baukindergeld einreichen. Ursprünglich galt hier als Stichtag der 31. Dezember 2020. Wegen der Corona-Krise wurde diese Regelung jedoch verlängert.

Der Bund fördert mit dem Baukindergeld Familien mit bis zu 1.200 Euro im Jahr pro Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren. Der VQC empfiehlt daher den Bauherren, auf die jeweiligen Fristen zu achten, um von der Prämie noch profitieren zu können. Von einem Immobilienkauf unter Zeitdruck nur aus diesem Grund rät der VQC jedoch ab.

Auch die Novellierung des Wohnungsbauprämiengesetzes kommt den Bauherren 2021 gelegen: Damit reagiert der Staat auf den Anstieg der Immobilienpreise. Ab 2021 soll das Bausparen für angehende Eigenheimbesitzer deutlich attraktiver werden. Je nach Einzahlsumme legt der Staat eine Wohnungsbauprämie von bis zu 10 Prozent pro Jahr obendrauf. Für Verheiratete liegt der Förderbetrag je nach Einzahlsumme sogar doppelt so hoch. Zusammen mit dem attraktiven Zinsniveau überwiegen somit 2021 die Anreize für den privaten Wohnungsbau die damit verbundenen (energetischen) Anforderungen und Pflichten bei Weitem.

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