Bislang ist nur eines klar: Die Forderung der US-Bundessteuerbehörde Internal Revenue Services (IRS) nach einer umfangreichen Unterstützung bis hin zum Reporting. Wer sich dem entzieht, muss mit finanziellen Einbehalten bei Zahlungen aus den USA rechnen.
Bislang sind die Banken die einzigen, die weitestgehend in der Lage sind, sich mit ersten konkreten Informationen aus den USA auf die Regelung einzustellen und mit der umfangreichen und kostenintensiven Umstrukturierung zu beginnen. Anders dagegen sieht es aber bei den Versicherungsunternehmen aus, die wohl erst Ende diesen, spätestens Anfang kommenden Jahres veritable Informationen erhalten werden. Angesichts der Deadline mit Datum 1.7.2013 ist die Zeit denkbar knapp. Schlimmer noch, dass Steuereinbehalten ab 1.1.2014 nur vorgebeugt werden kann, wenn das IRS-Agreement bis zum 30.6.2013 abgeschlossen wurde.
Klar ist bei FACTA bislang nur die Forderung nach einem umfangreichen Support
Das von den US-Behörden gestellte Zeitfenster ist für alle Beteiligten eng, das Risiko möglicher Haftungspflichten hoch. Spezialisierte Experten mit steuerlicher Expertise sind eine optimale Unterstützung bei der Umsetzung und Einschätzung der FATCA-Anforderungen und helfen, sämtlichen Compliance-Anforderungen gerecht zu werden. Beratung bei strategischen Überlegungen und klare, fundierte Analysen sollten zum Standardrepertoire gehören. Einer dieser Experten ist etwa Professor Dr. Thomas Dommermuth (Berater der Bundesregierung und Experte im Internationalen Steuerrecht) und seine Kanzlei Prof. Dommermuth & J. Weinmann, die in Zusammenarbeit mit der Baluna Information Technology Group eine gezielte und kostensparende Lösung zum Thema FATCA (von der Impact-Analyse bis zur IT-Umsetzung) anbietet.
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