Seit April 2012 erhalten niedergelassene Ärzte Vergütungen für Leistungen zur Diagnostik und zur ambulanten Eradikation von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die Abrechnung der Leistungen ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie eine Zusatzweiterbildung Infektiologie oder die Teilnahme an einer Schulung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).Daneben ist auch klar definiert, welche Patientengruppe zur Erbringung dieser Leistungen gehört.
B. Braun hat in dem Praxistipp alle notwendigen Informationen übersichtlich zusammengefasst, die für die Abrechnung in der niedergelassenen Praxis notwendig sind.
Der Praxistipp MRSA kann unter www.mre.bbraun.de im Bereich Services downgeloaded oder bestellt werden.
Weitere Infos zum Thema MRSA und multiresistente Erreger unter www.mre.bbraun.de