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Ambulantes Operieren im Spannungsfeld von Qualität und Management

(PresseBox) (Melsungen, )
Im Mittelpunkt der im September in Berlin stattgefundenen Veranstaltung stand die Qualität der Patientenversorgung bzw. die immer höheren gesetzlichen Ansprüche an die Behandlungsqualität niedergelassener Chirurgen und Anästhesisten bei gleichbleibendem Mitteleinsatz.

Das „Forum Ambulantes Operieren" hat in diesem Jahr über aktuelle Themen der Gesundheitspolitik und des Praxismanagements informiert. Im Mittelpunkt der im September in Berlin stattgefundenen Veranstaltung stand die Qualität der Patientenversorgung bzw. die immer höheren gesetzlichen Ansprüche an die Behandlungsqualität niedergelassener Chirurgen und Anästhesisten bei gleichbleibendem Mitteleinsatz. Markus Algermissen vom Bundesministerium für Gesundheit referierte vor den 200 teilnehmenden Ärzten über Qualitätsoffensive der Bundesregierung. Unmittelbaren Einfluss auf das ambulante Operieren sieht Algermissen erst einmal nicht. Solange es keine speziellen G-BA-Richtlinien im Hinblick auf das ambulante Operieren gibt, ist es für den Ministerialrat vor allem die Aufgabe der Vertragsparteien und der Krankenkassen, Qualität sicherzustellen und eine stärkere Qualitätsorientierung zu etablieren: Vor allem hinsichtlich der Einführung von Mindestmengen, einer verschärften Kontrolle bei der Einhaltung von Qualitätsvorgaben sowie einer höheren Transparenz für die Patienten.

Für den sektorenübergreifenden Bereich gewinnt die datengestützte Qualitätssicherung an Bedeutung – derzeit noch auf der Basis von Routinedaten, in Zukunft aber auch auf Basis von Patientenbefragungen, erläuterte Prof. Dr. Joachim Szecsenyi, vom AQUA-Institut in Göttingen. Ziel der gesetzlichen Qualitätssicherung sei es, faire und aussagefähige Einrichtungsvergleiche und mehr Transparenz für Patienten und Zuweiser zu schaffen. „An der Sektorengrenze ist die konstruktive Zusammenarbeit von Fachärzten, Hausärzten, Psychotherapeuten und weiteren Gesundheitsberufen unter Mitwirkung der Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung höchst wichtig", ergänzte Dr. Dirk Heinrich, Berlin, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa). Der SpiFa plädiert für einen Selektivvertragsbereich, der die Sektorengrenzen zwischen Haus- und Facharzt und zwischen ambulanten und stationären Bereich überwindet.

Der Trend geht zu einheitlichen Qualitätsrichtlinien für den stationären und ambulanten Sektor. Dr. Christoph Schüürmann, Vorsitzender des BNC, rechnet schon kurzfristig mit Auswirkungen der sektorenübergreifenden Qualitätsrichtlinien, die der IQTIG entwickelt. Schüürmann hob besonders die vom G-BA geforderte Pflicht zur Dokumentation von nosokomialen Infektionen und Wundinfektionsraten hervor, die am 01.01.2017 für die Krankenhäuser in Kraft tritt. Sie schließe auch die Erfassung ambulanter Operationen ein, wenn durch eine Wundinfektion ein Krankenhausaufenthalt notwendig sei.

Hygiene sei Chefsache, konstatierte Dr. Ute Teichert vom Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD). Nach §23 Abs. 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSchG) haben die Leiter von Krankenhäusern und Einrichtungen für ambulantes Operieren sicherzustellen, dass Krankenhausinfektionen vermieden werden. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen wird von den Gesundheitsämtern regelmäßig überwacht.

Das Hygienemanagement in medizinischen Einrichtungen basiert auf den vier rechtlichen Säulen IfSchG, Medizinproduktegesetz, Arbeitsschutzgesetz und Sozialgesetzbuch V. Einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Aufbereitung gab Stefan Franke, B. Braun Melsungen AG. Alle Teilschritte der Aufbereitung sind so Franke mit geeigneten validierten Verfahren und unter Berücksichtigung der Herstellerangaben durchzuführen. Die Hinweise können den Gebrauchsanweisungen entnommen werden. Weitere Informationen liefert die Rote Broschüre „Instrumenten-Aufbereitung – Instrumente werterhaltend aufbereiten", herausgegeben vom Arbeitskreis Instrumentenaufbereitung (AKI). Rechtsanwältin Andrea Mangold erläuterte die haftungsrechtlichen Konsequenzen, sollten die Vorgaben des IfSchG, der jeweiligen Medizin-Hygiene-Verordnungen und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung nicht befolgt werden. Grundsätzlich bleiben für den Arzt Haftungs- und Schadensrisiken aus einer Erkrankung des Patienten, wenn es zu einer Infektion gekommen ist. Voraussetzung ist der Nachweis, dass der eingetretene Gesundheitsschaden nachweislich mit einem Behandlungsfehler zusammenhängt. Um sich auf eine sichere Seite zu begeben, sollten alle medizinisch gebotenen Maßnahmen konsequent dokumentiert werden. Für die Zukunft ist laut Mangold zu befürchten, dass das Haftungsrisiko durch Ausweitung von Beweiserleichterungen zu Gunsten der Patientenseite noch verschärft wird. Auf dem „2. Forum Ambulantes Operieren" wurde außerdem über Praxismanagement und -marketing, Bestechlichkeit im Gesundheitswesen, HealthCare Compliance, Entlassmanagement und perioperative Ernährungstherapie diskutiert.

Zum Veranstaltungsbericht: http://www.bbraun.de/...

Die Veranstaltungsreihe „Forum Ambulantes Operieren" bietet Ärzten die Möglichkeit, sich mit Experten aus Gesundheitspolitik, Medizinrecht und Fachvertretern auszutauschen und über die Chancen und Herausforderungen für das ambulante Operieren zu informieren. Das nächste Forum findet am 1. und 2. Dezember 2017 in Berlin statt. Voranmeldungen per Email über: philipp.warkus@bbraun.com

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