Die teilnehmenden Unternehmen bekommen bei den ersten zwei Messebeteiligungen 60 % der Kosten für Standmiete und Standbau erstattet; der Eigenanteil liegt bei 40 %. Bei der dritten Beteiligung an der gleichen Messe übernimmt der Aussteller die Hälfte der Kosten selbst. Insgesamt können drei Teilnahmen an der gleichen Messe gefördert werden. Eine Übersicht der Messen, die Förderbedingungen sowie Antragsformulare stehen auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereit: www.bafa.de/Wirtschaftsfoerderung/Messeprogramm für junge innovative Unternehmen
Voraussetzung für die Aufnahme von Messen in das Förderprogramm ist, dass sie mindestens 15 % ausländische Aussteller und 10 % ausländische Besucher haben und durch die FKM – Gesellschaft zur freiwilligen Kontrolle von Messe- und Ausstellungszahlen zertifiziert sind.
Informationen zum Förderprogramm und zu den Messen: www.auma.de/Tipps für Aussteller/Förderprogramme Deutschland