Für den Abschluss der A.T.U-Fahrzeuggarantie benötigt man lediglich eine erfolgreich bestandene Hauptuntersuchung in einer der A.T.U-Filialen oder eine Inspektion nach Herstellervorschrift, die einen mangelfreien Zustand des Fahrzeugs attestiert. Dies sind die einfachen und transparenten Voraussetzungen für den Garantievertrag.
Ausgenommen vom Garantieschutz sind Unfallfolgen, Schmier- und Verbrauchstoffe oder klassische Verschleißteile wie Bremsbeläge, Filter und Scheibenwischer. Ansonsten umfasst die Absicherung von A.T.U jedoch nahezu alle relevanten Fahrzeugschäden: angefangen beim Motor, der Lenkung und dem Getriebe über die Brems-, Klima-, Kraftstoff-, Abgas- und Elektroanlage bis hin zu den Fahrdynamik-, Sicherheits- und Kühlsystemen.
Im Garantiefall rechnet die führende deutsche Werkstattkette die anfallenden Reparaturkosten direkt mit dem Garantiegeber, der CG Car Garantie Versicherungs-AG, ab. Der Fahrzeughalter muss also weder in Vorleistung treten, noch einen aufwändigen Papierkrieg mit der Versicherung führen, sondern lediglich für die festgelegte Selbstbeteiligung von 150 Euro aufkommen. Im Gegenzug entrichtet er je nach Fahrzeug und Laufzeit des Vertrages bspw. einen monatlichen Beitrag ab 13,90 Euro aufwärts. Der Garantieschutz wird von 577 A.T.U-Filialen in Deutschland angeboten und ist für fast jeden Pkw unter acht Jahren verfügbar – jedoch nicht für Fahrzeuge ab 200 PS, ab 150.000 Kilometer Laufleistung sowie ab 3,5 Tonnen Gewicht.
Andreas Schmidt, Geschäftsführer Technik: „Mit der A.T.U-Fahrzeuggarantie bieten wir unseren Kunden unter einfachen Bedingungen Planungssicherheit für ihre Fahrzeugkosten an. Und das auch nach Ablauf der Garantie der jeweiligen Automarke“.
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