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Klage zu Sanitärhieben gescheitert

(PresseBox) (Berlin, )
Am 15. November vergangenen Jahres erreichte die Staatsanwaltschaft Koblenz eine Anzeige. Darin wurden u.a. Angestellte des Forstamtes Neuhäusel, der hiesigen Forstverwaltung und des Umweltministeriums beschuldigt, massive ökologische Schäden durch Sanitärhiebe auf der Montabaurer Höhe verursacht zu haben. Koblenz wies die Vorwürfe der Kläger Peter Wohlleben und Dr. Pierre Ibisch zurück.

Berlin, 17.01.2022: Die Antwort der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 09.12.2021 ist in ihrer Aussage eindeutig. Der Vorwurf von Peter Wohlleben (Wohllebens Waldakademie) und Dr. Pierre Ibisch (Hochschule für nachhaltige Entwicklung, Eberswalde), die Verantwortlichen haben nach § 329 Abs. 4 StGB dem betreffenden Lebensraum erheblichen Schaden zugefügt, sei in mehreren Punkten nicht haltbar.

Wohlleben und Ibisch klagten aufgrund der Räumung eines Fichtenbestandes in dem rheinland-pfälzischen FFH-Gebiet. Dieser war aufgrund der Hitzesommer der letzten Jahre, mehrerer Stürme und einem starken Borkenkäferbefall im Begriff zusammenzubrechen und so auch umliegende Waldflächen zu schädigen. Wohlleben und Ibisch argumentieren darüber, dass eine Entnahme des Totholzes, wie sie durchgeführt wurde, einen erheblichen Schaden für das Ökosystem bedeute und gemäß den FFH-Richtlinien vorab hätte geprüft werden müssen.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass ein Management der besprochenen Fläche nur im Einklang mit den Erhaltungszielen eines Natura-2000-Gebiets umzusetzen sei. Die Räumung sei aber notwendig und verhältnismäßig gewesen. Bezüglich der Schadflächen sei eine aktive „Aufforstung mit anderen hitze- und auch sturmresistenteren Lebensraumtypen (…) vielmehr auch geboten und erforderlich“. Die Argumentation der Anzeigenden für negative Effekte auf Randgebiete sei eine „einseitige und unvollständige Betrachtungsweise, die mehr als unreflektiert und blauäugig erscheint und der nicht gefolgt werden kann“, so die Staatsanwaltschaft Koblenz.

Lukas Freise, Geschäftsführer der AG Rohholz, kommentiert: „Der vorliegende Fall sendet ein wichtiges Zeichen für die ordnungsgemäße Forstwirtschaft in Deutschland: Auch wenn der Eingriff radikal ist, wird der Wald hier nicht zerstört, sondern geschützt. Nur so kann etwa der großflächigen Ausbreitung von Schädlingen Einhalt geboten werden und auf den geräumten Flächen können neue, klimastabilere Waldbestände entstehen.“

Hier geht es zur Pressemitteilung.

Arbeitsgemeinschaft Rohholz e.V. (AGR)

Die Arbeitsgemeinschaft Rohholz e.V. (AGR) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Unternehmen und Verbänden der Rohholz verbrauchenden Branchen in Deutschland und den angrenzenden Ländern. Die AGR setzt sich für eine effiziente und nachhaltige Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz ein. Dabei tritt sie in Dialog mit Vertretern aus Medien, Wirtschaft, Politik sowie Forschung und Lehre, um die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die stoffliche Verwendung von Holz zu verbessern. In Kooperation mit der Forstwirtschaft engagiert sich die AGR für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, die im Einklang mit ökonomischen, ökologischen und sozialen Interessen steht.

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