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Datenschutzbestimmungen einhalten

fideAS file enterprise auf neue Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgestimmt

(PresseBox) (Stockstadt-Main, )
Mit der aktuellen Version 4.0 ist die „File und Folder“-Verschlüsselung fideAS file enterprise der Applied Security GmbH (apsec) eng auf die neuen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) abgestimmt. Im September war eine Neufassung des BDSG in Kraft getreten, die Unternehmen stärker als bisher in die Pflicht nimmt.

Im Fall von Datensicherheitsverletzungen gilt nun eine Informationspflicht. Das heißt: Unternehmen, die personenbezogene Daten verlieren, müssen laut Paragraph 42a des Gesetzes die zuständige Aufsichtsbehörde und alle betroffenen Personen unaufgefordert darüber informieren.
Neu ist auch, dass mit dem BDSG konkrete Vorschläge verbreitet werden, wie sich die Datensicherheitsbestimmungen erfüllen lassen. In der Anlage zu Paragraph 9 heißt es, dass insbesondere die Verwendung von einem „dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren“ eine geeignete Absicherung schutzbedürftiger Daten darstellt. Mit anderen Worten: Wer eine entsprechende Verschlüsselungs-Software einsetzt, erfüllt damit automatisch die Bestimmungen zur sicheren Aufbewahrung personenbezogener Daten. So ausgestattet, unterliegen Unternehmen dann im Falle von Datenverlusten auch nicht mehr der vom BDSG vorgesehenen Informationspflicht. Diese gilt nämlich nur bei Fahrlässigkeit.
Mit dem neuen Modul für „kritische Daten“ haben die Software-Entwickler von apsec ihre Verschlüsselungslösung fideAS file enterprise besonders eng auf die Gesetzesvorschriften abgestimmt. Diese Funktion ermöglicht es, die Weitergabe von als besonders schützenswert definierten Daten streng zu reglementieren. In solchen Fällen kann sie nur noch dann erfolgen, wenn eine zweite berechtigte Person dazu ihre Zustimmung erteilt. Damit erfüllt die Software die gesetzliche Pflicht zur Weitergabekontrolle, wie sie das BDSG verlangt. Zusätzliches Sicherheits-Plus: Gezieltem Datenklau werden damit höhere Hürden als bislang entgegengestellt. Denn nun müssen zwei „Berechtigte Nutzer“ dieselbe kriminelle Absicht teilen, um die Daten entwenden zu können.
„Durch das Modul für kritische Daten machen wir es Unternehmen besonders leicht, die Vorschriften des BDSG zu erfüllen“, erklärt Dr. Volker Scheidemann, Leiter Marketing und Produktmanagement der Applied Security GmbH. „Über eine zentrale Sicherheitsrichtlinie lässt sich unsere Software so konfigurieren, dass die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen garantiert werden kann. Damit schnüren wir praktisch ein Rundum-Sorglos-Paket.“
Weitere Informationen: www.apsec.de.

Swiss IT Security Group AG

Seit 10 Jahren steht der Name Applied Security GmbH für hochklassige IT-Sicherheit. Der Focus des Unternehmens aus dem unterfränkischen Stockstadt liegt dabei, wie der Firmenname bereits ausdrückt, auf anwenderfreundlichen Lösungen, die dem Benutzer dienen. Besonders in den Bereichen Banken, Behörden und Gesundheitswesen hat der Name apsec seit langem einen guten Klang. Kompetente Beratung und Softwareentwicklung bilden die Standbeine. Die fideAS-Produktfamilie bietet Lösungen für höchste Ansprüche zu den Themen Verschlüsselung, digitale Signatur und sichere Authentisierung. Aber auch maßgeschneiderte Lösungen nach Kundenvorgaben gehören zum Portfolio, immer folgend dem Grundsatz, dass gute IT-Sicherheit nicht kompliziert sein muss. Die Applied Security GmbH ist Mitglied im Branchenverband BITKOM, dem TeleTrust e.V., sowie Gründungsmitglied der unter der Schirmherrschaft des Bundeswirtschaftsministeriums stehenden Initiative ITSMIG (IT-Security made in Germany).

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