Konnten Geräte wie Handys, Smartphones, Organizer, PDA bisher bis zu einem Kaufpreis von 410,- Euro im gleichen Jahr von der Steuer geltend gemacht werden, so reduziert sich die Grenze auf nur noch 150,- Euro pro Gerät. Geräte, die mehr kosten, müssen über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren linear abgeschrieben werden.
Unternehmen, die vor haben, Ihre alten Mitarbeiter-Handys auf dem aktuellen Stand zu bringen, sollten noch vor dem 31.12. investieren, da sonst ein massiver Steuer-Nachteil zu erwarten ist.
Zum Vergleich, kaufte ein Unternehmen für 10 Mitarbeiter Handys im Wert von 300,- Euro das Stück im laufenden Jahr, so konnten die vollen 3000,- Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Mit der neuen Regelung, die ab Januar in Kraft tritt, kann nur noch ein fünftel, also 600,- Euro bei diesem Beispiel im gleichen Jahr abgesetzt werden. Auch die degressive Abschreibung, bei der am Anfang ein hoher Betrag und später kleinere Summen angesetzt werden konnten, fällt weg.
Alpha11 als Anbieter von IT-Spezialprodukten für den Einsatz im Geschäftsbereich, empfiehlt deshalb die Anschaffung oder Ersatzbeschaffung von Smartphones, PDA oder neuen Handys unbedingt noch im alten Jahr durchzuführen. Andererseits droht den Unternehmen durch die drastische Reduzierung der GWG-Grenze eine hohe Steuerbelastung im neuen Jahr.